Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 157Fedlex · Erläuternder Bericht
kurze Sicht macht die Befreiung von Unternehmen von der CO2-Abgabe volkswirtschaftlich Sinn zur Vermeidung von abrupten Strukturanpassungen.
Eine permanente Ausnahmeregelung von der Abgabe mindert jedoch die Wirksamkeit der Instrumente. Bei festgelegten Emissionszielsetzungen müssen die Reduktionsleistungen zumindest teilweise in anderen Unternehmen oder privaten Haushalten zu höheren Grenzkosten geleistet werden. Das erhöht die volkswirtschaftlichen Kosten der Klimapolitik.
Die Verminderungsverpflichtungen, die als Gegenleistung zur Ausnahmeregelung vorzunehmen sind, reduzieren diese Nachteile der Abgabenbefreiung153 nur teilweise, weil die Informationslage zwischen Regulierer und Unternehmen asymetrisch ist und folglich durch Mitnahmeeffekte gekennzeichnet ist. Gleichwohl haben die Zielvereinbarungen aus statischer Sicht volkswirtschaftlich positive Auswirkungen, wenn sie systematisch rentable Emissionsreduktionspotentiale aufdecken.
In einem langandauernden System von Ausnahmeregelungen und Zielvereinbarungen ist jedoch in dynamischer Sichtweise mit volkswirtschaftlich unerwünschten strukturerhaltenden Auswirkungen zu rechnen. Das Festlegen von betriebsspezifischen Zielpfaden schützt inneffiziente Unternehmen vor gesamtwirtschaftlich effizienten Anpassungen (vgl. Ecoplan/BHP).
153 Die Reduktionswirkungen einer „reinen“ Lenkungswirkung (ohne Befreiungsmöglichkeit) im Vergleich zu einer CO2-Abgabe mit Möglichkeit der Befreiung (Verminderungsverpflichtung) wurde jedoch nicht untersucht.