Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/119: Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden · 10 Seiten

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2.2 Würdigung der Vorlage durch die Vernehmlasser/-innen

2.2.1 Kantone

Die überwiegende Mehrheit der Kantone1 begrüsst die Gesamtvorlage ausdrücklich. Kein Kanton lehnt die Vorlage ab.

Alle Kantone, die eine Stellungnahme zur Vorlage eingereicht haben, sind mit der Ergänzung von Artikel 3 ausdrücklich oder implizit einverstanden, wonach die vom Reisendengewerbe ausgeschlossenen Dienstleistungen – neben den bereits in der Bestimmung erwähnten ausgeschlossenen Waren - im Anhang 1 aufzuführen sind. Durch diese Ergänzung soll die Deckungsgleichheit mit dem Gesetz geschaffen werden. Darüber hinaus fordern AG, BE, BL, BS, SO und VS, dass Dienstleistungen im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes nicht mehr durch Reisende angeboten werden dürfen und Anhang 1 entsprechend zu ergänzen sei. Daneben verlangt AG, dass auch medizinische Dienstleistungen (wie beispielsweise Heilpraktiken, Handauflegen, Tablettenverkauf) in den Verbotskatalog aufgenommen werden sollen.

Eine Vielzahl von Kantonen begrüsst ausdrücklich die Regelung der Entzugsdauer bei einem Bewilligungsentzug, die Befreiung aufblasbarer Anlagen vom Sicherheitsnachweis, die Regelung bezüglich der Zusammenarbeit zwischen dem SECO und den Inspektionsstellen sowie die Erhöhung der Versicherungssummen. Kein Kanton spricht sich gegen diese Regelungen aus mit der Ausnahme von GL, der die Entzugsdauer von zwei Jahren ablehnt und sich eine flexiblere Lösung wünscht. Daneben fordern einige Kantone kleinere sprachliche Anpassungen der vorgeschlagenen Bestimmungen.

ZH schlägt zudem eine Anpassung von Artikel 2 Buchstabe c und e vor, so dass auch Anlagen, die immer am gleichen Standort auf- und abgebaut werden, von der Bewilligungspflicht erfasst sind.

2.2.2 Politische Parteien

Als einzige politische Partei hat sich SP zur Vorlage geäussert. SP ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

2.2.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berg-

gebiete

Der Schweizerische Städteverband ist der Ansicht, dass mit der Vorlage die bisher entwickelte Praxis gefestigt, noch offene Fragen geklärt und punktuelle Verschärfungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit eingeführt würden. Insbesondere die Erhöhung der Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Schausteller und der Verzicht auf das Erfordernis vom Sicherheitsnachweis für aufblasbare Anlagen erachtet der Schweizerische Städteverband als sinnvoll.

1 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZH. Auf eine Stellungnahme verzichtet haben die Kantone GR, SH, TG und ZG. 272.0-00002 \ COO.2101.104.2.2546393 4/10