Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/119: Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden · 10 Seiten
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1 Einleitung
Mit Schreiben vom 12. Oktober 2016 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Kantone, politischen Parteien, gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und interessierten Kreise eingeladen, zur Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung zu nehmen.
Der Vernehmlassungsentwurf sah vor, die Festsetzung der Dauer eines Bewilligungsentzugs zu regeln und die aufblasbaren Anlagen, entsprechend der bereits gängigen Praxis, in die Liste der vom Sicherheitsnachweis befreiten Anlagen aufzunehmen. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, im Bereich des Schaustellergewerbes die Zusammenarbeit zwischen dem SECO und den Inspektionsstellen klarer zu regeln. Schliesslich wollte der Vernehmlassungsentwurf die Haftpflichtversicherungssummen der Entwicklung anpassen. Das Vernehmlassungsverfahren endete am 27. Januar 2017.
Dieser Bericht berücksichtigt sämtliche eingereichten Stellungnahmen.
2 Überblick
2.1 Kurzzusammenfassung
35 der offiziell eingeladenen und fünf nicht formell begrüsste Vernehmlasser/-innen haben eine schriftliche Eingabe eingereicht, was einer Gesamtzahl von 40 Teilnehmenden entspricht. 22 Kantonsregierungen, eine politische Partei (SP), ein gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft (SGV) und ein gesamtschweizerischer Dachverband (SSV) haben sich materiell zur Vorlage geäussert. Darüber hinaus haben sechs Organisationen des reisenden Volkes sowie zwei Schaustellerorganisationen zur Vorlage Stellung genommen.
Insgesamt finden die RGV-Änderungsvorschläge grosse Zustimmung. Eine Vielzahl der Kantone unterstützt das Revisionsvorhaben ausdrücklich, keiner lehnt es ab. Sechs Kantone fordern ein im Revisionsvorhaben nicht vorgesehenes Verbot, wonach Dienstleistungen im Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes nicht mehr durch Reisende angeboten werden dürfen. Sämtliche Organisationen des fahrenden Volkes lehnen diesen Vorschlag mit Vehemenz ab. Die Festsetzung der Dauer eines Bewilligungsentzugs, die Erhöhung der Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Schausteller sowie der Verzicht auf einen Sicherheitsnachweis für aufblasbare Anlagen werden mit wenigen Ausnahmen von den Teilnehmenden positiv aufgenommen. ZH sowie VSVS und SVS schlagen eine Ergänzung zum unterbreiteten Entwurf vor und fordern, dass zukünftig auch Anlagen, die nur einmal bzw. mehrmals am selben Ort aufgestellt werden, von der Bewilligungspflicht erfasst werden sollen.
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