Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Die EFK zieht in ihrem Prüfbericht die folgenden Schlussfolgerungen:
– Bei der Bestimmung von konkreten Zielen und der Festlegung geeigneter Indikatoren zur Messung der Zielerreichung müssen weitere Fortschritte erzielt werden.
– Pauschalbeiträge sind kurz und mittelfristig einfacher zu handhaben als
Globalbeiträge.
– Globalbeiträge auf der Basis von präzis zu umschreibenden Zielen und nachprüfbaren Indikatoren können nur dann eingesetzt werden, wenn genügend Kenntnisse über die Ursachen und Wirkungszusammenhänge vorliegen und das «richtige Mass» bekannt ist (SollIndikatoren).
– Es gibt Projekte, bei denen man bei der Bemessung der Bundesbeiträge um ein Abstel len auf die tatsächlichen Kosten nicht herum kommt. Die Kostenbeiträge sollten jedoch schrittweise reduziert werden.
– Programmvereinbarungen sind kein taugliches Instrument, wenn
• die Bundesbeiträge nicht nach Massgabe der Zielerreichung, sondern aufgrund der Kosten auszubezahlen sind;
• die Programmvereinbarung für die Kantone keine Anreize setzt, die Ziele mit möglichst geringen Kosten zu erreichen;
• mit einer Programmvereinbarung ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand verbunden ist;
• die Verwaltungseinheit des Bundes keine konkrete Strategie hat, was sie mit den Beiträ gen erreichen will;
• mangels Wettbewerbs unter den Kantonen oder weil es nicht genügend Projekte gibt, keine Möglichkeit besteht, die geeignetsten Projekte oder Programme auszuwählen;
• Ziele und Indikatoren zu vage umschrieben sind, um die Zielerreichung messen zu kön nen;
• an eine mangelhafte Zielerreichung keine Konsequenzen geknüpft sind;
• die Berichterstattung nicht genügend standardisiert ist, um eindeutige Schlüsse zuzulas sen.
Abschliessend hält die EFK fest, dass die Programmvereinbarung nicht als flächendeckendes Allheilmittel verstanden werden darf. Die Grenzen des Instruments sind in jenen Bereichen sichtbar, in denen Leistungen nicht standardisiert werden können, und bei Projekten, wel che Bewilligungsverfahren oder eine Koordination mit Dritten voraussetzen.