Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Abbildung 8.02 Abbildung 8.02Progressionskurve und Zielgeraden Progressionskurve und Zielgeraden

100.0

Lin_50

98.0 Progressiv

96.0

94.0

92.0

90.0

Beginn neutrale Zone (Lin_50)

88.0

86.0

Mindestausstattung

84.0

50.0 55.0 60.0 65.0 70.0 75.0 80.0 85.0 90.0 95.0 100.0 RI vor Ausgleich

Wenn das Ziel darin besteht, möglichst viele Mittel den ressourcenschwächsten Kantonen zukommen zu lassen und möglichst wenig den übrigen Kantonen, dann erfolgt dies am besten über Lin_50.

Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen im Vergleich zum heutigen System

Die Tabelle 8.05 stellt die Auswirkungen auf das Niveau der Ausgleichszahlungen im Durchschnitt 2008 bis 2014 dar, falls Lin_50 im Jahr 2008 eingeführt worden wäre, und zeigt die Differenz, die sich zu den effektiven Ausgleichszahlungen gemäss Prog ergeben hätte. Neuenburg beispielsweise wäre bei Lin_50 fast immer in der neutralen Zone; daher würden die Ausgleichszahlungen fast vollständig wegfallen. Die ressourcenschwächsten Kantone würden bei Lin_50 mehr erhalten als heute, demgegenüber wären die Kürzungen bei den stärkeren der ressourcenschwachen Kantone sehr ausgeprägt.