Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
In Tabelle 8.04 sind die Werte für Z, den Beginn der neutralen Zone, für die verschiedenen Jahre aufgeführt.
Tabelle 8.04 Beginn der neutralen Zone; 2008 - 2014
Tabelle 8.04 Beginn der neutralen Zone; 2008–2014
2008 2009 2010 2011 2012 20132014
Lin_50 90.4 89.7 88.2 86.6 89.3 90.4 91.6
Die heute verwendete progressive Methode hat keine neutrale Zone, deshalb erhalten alle Kantone mit einem Index bis 100 Punkte Ausgleichszahlungen. Bei den linearen Methoden schwankt die Grenze der neutralen Zone relativ stark. Dennoch erhalten in beiden Varianten und in allen Jahren die 15 gleichen Kantone Ausgleichszahlungen. In der neutralen Zone befinden sich bis zu 4 Kantone (NE, BL, SH und TI), abhängig davon, welche Kantone im ent- sprechenden Jahr ressourcenstark waren.
Die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone der beiden Berechnungsmethoden unter- scheiden sich je nach Ressourcenindex stark. Abbildung 8.02 zeigt dies exemplarisch anhand eines fiktiven Beispiels.
– Die graue Linie entspricht der Methode Prog, welche heute für die Berechnung der Aus- gleichszahlungen verwendet wird. Diese Methode führt für die ressourcenschwächsten Kantone zu geringeren Ausgleichszahlungen gegenüber Lin_50, wenn die Dotation nicht zu hoch ist und damit das Mindestausstattungsziel nicht übertroffen wird, was indessen in den vergangenen Jahren häufig der Fall war. Auch Kantone mit einem Ressourcenindex von knapp unter 100 Indexpunkten erhalten (geringe) Ausgleichszahlungen.
– Die dunkelblaue Linie entspricht der Variante Lin_50. Diese führt für alle Kantone mit einem Ressourcenindex, der deutlich unter der neutralen Zone liegt, zu höheren Aus- gleichszahlungen gegenüber heute. Ab demjenigen Indexpunkt, wo sich die dunkelblaue und die graue Linie schneiden, sind die Ausgleichszahlungen gegenüber dem heutigen System geringer. Alle ressourcenschwachen Kantone mit einem Ressourcenindex von über 50 Punkten erreichen nach Ausgleich einen Index, der über der Mindestausstattung liegt. Sollte ein Kanton unterhalb der 50-Punkte-Marke liegen, erreichte er nach Ausgleich genau die Mindestausstattung.