Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

1.3 Inhalt und Struktur des zweiten Wirksamkeitsberichts

Die gesetzlichen Grundlagen geben sehr detaillierte Vorgaben in Bezug auf den Inhalt des Wirksamkeitsberichts. Es erweist sich deshalb als zweckmässig, dessen Aufbau und Struktur auf die Anforderungen der FiLaV auszurichten. Kapitel 2 stellt den Ressourcen- und den Lastenausgleich dar. Kapitel 3 behandelt die Thematik der Volatilität der Beiträ- ge des Ressourcenausgleichs. Kapitel 4 geht auf die Datengrundlagen und die Frage der Qualitätssicherung ein. Das erste Kernelement des vorliegenden Berichts bildet Kapitel 5,

das die Zielerreichung des Finanzausgleichs zum Thema hat. Im Rahmen der Erarbeitung des Wirksamkeitsbericht wurden verschiedene Fragestellungen vertieft analysiert, so z.B.

Fragen zum Steuerwettbewerb aus nationaler wie auch internationaler Sicht. Das zweite Kernelement stellt Kapitel 6 dar, das die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen dis- kutiert. Die Erfahrungen mit der Aufgabenentflechtung und eine Analyse der Wirkungen mit dem Instrument der Programmvereinbarungen bilden die Schwerpunkte in diesem Kapitel. Zu beiden Themenbereichen wurden ebenfalls vertiefte Analysen vorgenommen. Kapitel 7 wid- met sich der Überprüfung der Bemessungsgrundlagen. Kapitel 8 präsentiert einen alternati- ven Mechanismus für den Ressourcenausgleich, der von den Vertretern der ressourcenstarken Kantonen ausgearbeitet wurde und Elemente der Standesinitiative Schwyz aufnimmt. Kapitel 9 schlägt Massnahmen für die Vierjahresperiode 2016–2019 vor und nimmt Stellung zu dem in Kapitel 8 beschriebenen Vorschlag.

Der erste Wirksamkeitsbericht

Eine umfassende Analyse der Auswirkungen des nationalen Finanzausgleichs war im ers ten Wirksamkeitsbericht nur bedingt möglich, da sich dieser nur auf einen relativ kurzen Beobachtungszeitraum abstützen konnte. Der erste Bericht zeigte, dass die angestreb ten Ziele in der Berichtsperiode 2008–2011 weitgehend erreicht wurden. Die kantonale Finanzautonomie konnte gestärkt und die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähig keit verringert werden. Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der Kanto ne bei Unternehmens und Einkommenssteuern wurde als nach wie vor hoch eingestuft.

Im Weiteren konnte das Ziel einer minimalen ProKopfAusstattung von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts weitgehend erreicht werden. Ein spezielles Augenmerk legte der erste Wirksamkeitsbericht auf die Analyse des Systemwechsels und überprüfte dabei insbesondere den Aspekt der Haushaltsneutralität. Es wurde festgestellt, dass die Kantone im Vergleich zu den Annahmen in der dritten NFABotschaft effektiv um 100 Millionen belastet wurden. Dieser Betrag kommt inklusive Verzinsung 2008–2011 den Kantonen zugute, indem die Dotationen des (vertikalen) Ressourcen und des Lastenaus gleichs anteilsmässig ab 2012 erhöht wurden. Der Bericht kam zum Schluss, dass sich beim System des Finanzausgleichs i.e.S. keine wesentlichen Änderungen aufdrängt. Bei der Festlegung der Bemessungsgrundlagen wurde aufgrund der grenzüberschreitenden SpilloverEffekte vorgeschlagen, die Einkommen der Grenzgänger im Ressourcenpotenzial mit einem reduzierten Gewicht zu berücksichtigen (sog. Faktor Delta von 0.75). Schliess lich schlug der Bericht vor, eine gesetzliche Basis für die Regelung von nachträglichen Feh lerkorrekturen zu schaffen. Eine entsprechende Bestimmung ist im FiLaG mit Artikel 9a seit 1.1.2012 in Kraft.