Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den abweichenden Meinungen der Vertreter der ressourcenstarken Kantone betreffend den Einbezug der Wasserzinsen ins Ressourcenpotenzial sowie betreffend eine Neu- gewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial hält der Bundes- rat fest:

– Ein Einbezug wesentlicher Einnahmen der Kantone und Gemeinden aus Regalien und

Konzessionen, insbesondere der Wasserzinsen, ins Ressourcenpotenzial wurde bereits von der Projektorganisation NFA verworfen. Denn konzeptionell basiert das Ressourcen- potenzial ausschliesslich auf fiskalisch relevanten Bemessungsgrössen der Besteuerung der Wertschöpfung ohne Gegenleistung des Staates. Regalien und Konzessionen dage- gen sind nicht-fiskalische Einnahmen und beinhalten eine Gegenleistung des Staates.

Im Kapitel 7.1.1 des vorliegenden Berichts sind die Gründe gegen einen Einbezug der Wasserzinsen ins Ressourcenpotenzial ausführlich dargelegt.

In analogem Sinn hat der Bundesrat in seiner Antwort auf ein Postulat von Ständerätin Anita Fetz (12.3162 Für fairen NFA. Simulation des Einbezugs nicht-fiskalischer Ressour- cen und Einnahmen1) argumentiert. Der Ständerat hat das Postulat in der Sommersession 2012 mit deutlichem Mehr abgelehnt.

– Eine Neugewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial wird

im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) zu prüfen sein. Aus Sicht des Bun- desrates ist eine vor- und nur kurzzeitige Neugewichtung ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der USR III abzulehnen.

Gewichtung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial

Im Kapitel 7.1.2 des vorliegenden Berichts wird der Effekt der auf 2012 eingeführten re- duzier ten Anrechnung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial untersucht und festgestellt, dass die gewünschte Wirkung erzielt wird. Ein Vertreter eines ressour- censchwachen Kantons hat dazu eine abweichende Meinung.

Position eines Vertreters eines ressourcenschwachen Kantons

Die Grenzgänger verursachen Kosten, welche den betroffenen Kantonen nicht abgegolten werden. Aus diesem Grund wurde für die zweite Vierjahresperiode der Faktor Delta einge- führt, der dafür sorgt, dass die quellenbesteuerten Bruttolöhne der Grenzgänger nur zu 75% an das Ressourcenpotenzial angerechnet werden (vgl. Kapitel 7.1.2). Doch auch dieser Anteil ist noch zu hoch, verglichen mit den Kosten und Erträgen, welche sich für die Grenzkantone ergeben.

Ein Vertreter der ressourcenschwachen Kantone fordert deshalb eine Reduktion des Faktors Delta von 75 Prozent auf 50 Prozent, so dass die Grenzgängereinkommen nur noch zur Hälfte in das Ressourcenpotenzial eingehen. Seiner Meinung nach bildet diese Anpassung die Realität besser ab.

1 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123162