Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen

Auch bezüglich des Einbezugs der Gewinne der juristischen Personen ins Ressourcenpotenzial haben die Vertreter der ressourcenstarken Kantone eine abweichende Meinung.

Position der Vertreter der ressourcenstarken Kantone

Der Ressourcenausgleich wird auf der Grundlage des Ressourcenpotenzials der Kantone ermittelt, welches sich aus dem steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen sowie den steuerbaren Gewinnen der juristischen Personen zusammensetzt. Das Ressourcenpotenzial soll die fiskalisch ausschöpfbare Wertschöpfung in einem Kanton wie- dergeben. Die Ausschöpfbarkeit des Ressourcenpotenzials liegt bei den juristischen Personen aber tiefer als bei den natürlichen Personen. Während aus dem Ressourcenpotenzial der Ge- winne der juristischen Personen im Jahr 2013 20,5 Prozent Steuererträge generiert werden konnten, waren es bei den natürlichen Personen 28,3 Prozent.

Die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials der einzelnen Kantone zeigt, dass praktisch alle Kantone das Ressourcenpotenzial der natürlichen Personen stärker ausschöp- fen als jenes der juristischen Personen. Dabei schöpfen die ressourcenschwachen Kantone das Ressourcenpotenzial ihrer Unternehmungen im Vergleich zu den natürlichen Personen weniger aus als die ressourcenstarken Kantone. Das ermittelte Ressourcenpotenzial ent- spricht damit immer weniger dem tatsächlichen Steuerpotenzial der einzelnen Kantone. Die Datengrundlagen 2003–2009 zeigen, dass in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage ein Gewinnsteuerfranken nicht einem Einkommenssteuerfranken entspricht.

Eines der Ziele des Finanzausgleichs besteht darin, dass alle Kantone über minimale finanzielle Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Da das Steuerpotenzial der juris- tischen Personen nicht gleich ausgeschöpft werden kann wie jenes der natürlichen Personen, wird das Steuerpotenzial der juristischen Personen überschätzt. Seit Einführung der NFA 2008 hat sich dies verschärft.

Da der Anteil der Unternehmungen an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch ist und die Ausschöpfbarkeit der juristischen Perso- nen geringer ist, werden Kantone mit einem hohen Anteil an Unternehmungen benachteiligt. Zur korrekten Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausschöpfbarkeit der Steuerpotenziale sollte deshalb eine Korrektur in der kommenden Vierjahresperiode 2016–2019 vorgenommen werden. Mit der Unternehmenssteuerreform III wird sich dieser Effekt voraussichtlich noch verstärken (vgl. Exkurs in Kapitel 7.1). Dies ist allerdings kein Grund dafür, dass nicht schon jetzt eine Korrektur im jetzt notwendigen Ausmass vorgenommen werden kann.

Die Vertreter der ressourcenstarken Kantone fordern deshalb, dass Artikel 19 FiLaV zu den Berechnungen des Ressourcenpotenzials angepasst wird. Die Gewinne der juristischen Per- sonen sollen neu mit einem Faktor von 0.7 (Verhältnis von 20.5 % JP zu 28,3 % NP-Aus- schöpfung) in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage gewichtet werden, damit ein «Gewinnsteuerfranken» einem «Einkommenssteuerfranken» entspricht.