Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Abb. 5.01 Abbildung 5.01Generelles Wirkungsmodell Generelles Wirkungsmodell

Gemäss Rieder (2007) beschreibt das Wirkungsmodell die spezifischen intendierten Wir- kungszusammenhänge einer Politik und orientiert sich an den fünf Ebenen der Politik- gestaltung. Das Wirkungsmodell geht von den strategischen Zielen aus, postuliert eine Vollzugsstruktur und formuliert Vorgaben für den Output. Dieser soll bei den Zielgruppen (konkret, den kantonalen Finanzhaushalten) Wirkungen (Impact) erzielen und letztendlich positive Effekte in anderen Bereichen (z.B. bei den Bürgerinnen und Bürgern) zur Folge haben (Outcome).

Das hier verwendete Wirkungsmodell bezieht sich auf den Finanzausgleich im engeren Sinne (Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich) sowie auf die interkantonale Zusammenarbeit.

Übertragen auf den Finanzausgleich ist in Abbildung 5.02 eine Wirkungskette dargestellt, welche die primären Zusammenhänge abbildet.

Ausgehend von den im FiLaG festgelegten Zielen des Finanzausgleichs werden die Aus- gleichszahlungen jährlich nach den in FiLaG und FiLaV aufgeführten Regeln berechnet (Voll- zug), vom Bundesrat verabschiedet und im Folgejahr ausbezahlt (Output). Die Regeln für den Vollzug und den Output können vom Gesetzgeber auf der Basis des Wirksamkeitsberichts alle vier Jahre angepasst werden. Die Analyse im Rahmen von Kapitel 5 bezieht sich auf die Stufen Impact und Outcome. Je nachdem, ob die Ziele in der zugrundeliegenden Vier- jahresperiode erreicht worden sind oder nicht, kann das Parlament (bzw. der Bundesrat bei Regelungen in der FiLaV) auf den Stufen Ziele, Vollzug oder Output Anpassungen vorneh- men. Die Nummerierung der Ziele in Abbildung 5.02 entspricht derjenigen im Abschnitt 5.1.1.