Vorlage
Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Einleitung Anhörung
Verordnung Wichtigste Änderungen Seite (SR-Nr.)
Verordnung Die wichtigsten Änderungen betreffen:125
über die Gebüh- die kostenlose Offenlegung von Tierdaten (Tierdetail und ren für den Tiergeschichte) unter der Voraussetzung, dass die Identi-Tierverkehr, fikationsnummer des Tiers bekannt ist;
GebV-TVD vereinfachte und konsistentere Erhebung der Gebühren (916.404.2) für die Beschaffung und Verwendung von Daten aus der
TVD;
die Gebührenpflicht für Zucht-, Produzenten- und Labelorganisationen sowie Tiergesundheitsdienste wird von Grund auf neu gestaltet. Diese Organisationen bzw.
Dienste zahlen nur noch 2 Franken pro Jahr für die Beschaffung der Auflistung der Identifikationsnummern der Tiere eines Tierbestands;
den strukturellen Aufbau des Verordnungsanhangs.
Verordnung Als wesentlichste Änderung in der Verordnung ist die Konkreti-139
über sierung der Geodatenübermittlung (Artikel 12) zu nennen. Die Informations- von den Kantonen erfassten Geodaten müssen ab 2017 gesysteme im Be- mäss den minimalen Geodatenmodellen zum Bund übermittelt reich der Land- werden.
wirtschaft, ISLV Bei den restlichen Anpassungen handelt es sich um Präzisie-(919.117.71) rungen bezüglich der referenzierten Artikel der Anhänge der
ISLV bzw. der Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008.
Verordnung Die vorliegende Verordnung regelt Massnahmen zur Erhaltung147
über die Erhal- und nachhaltigen Nutzung von pflanzengenetischen Ressourtung und die cen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL):
nachhaltige Die Erhaltung der PGREL in der nationalen Genbank;
Nutzung von die Förderung von Projekten;
pflanzengeneti-
den Zugang zur nationalen Genbank;
schen Ressour-
cen für Ernäh- den Vorteilsausgleich im Rahmen des multilateralen Sys-
rung und Land- tems der FAO;
wirtschaft, weitere Massnahmen des Bundes.
PGREL-VO
(neu)