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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten

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Einleitung Anhörung

Verordnung Wichtigste Änderungen Seite (SR-Nr.)

Verordnung Die wichtigsten Änderungen betreffen:125

über die Gebüh-  die kostenlose Offenlegung von Tierdaten (Tierdetail und ren für den Tiergeschichte) unter der Voraussetzung, dass die Identi-Tierverkehr, fikationsnummer des Tiers bekannt ist;

GebV-TVD  vereinfachte und konsistentere Erhebung der Gebühren (916.404.2) für die Beschaffung und Verwendung von Daten aus der

TVD;

 die Gebührenpflicht für Zucht-, Produzenten- und Labelorganisationen sowie Tiergesundheitsdienste wird von Grund auf neu gestaltet. Diese Organisationen bzw.

Dienste zahlen nur noch 2 Franken pro Jahr für die Beschaffung der Auflistung der Identifikationsnummern der Tiere eines Tierbestands;

 den strukturellen Aufbau des Verordnungsanhangs.

Verordnung Als wesentlichste Änderung in der Verordnung ist die Konkreti-139

über sierung der Geodatenübermittlung (Artikel 12) zu nennen. Die Informations- von den Kantonen erfassten Geodaten müssen ab 2017 gesysteme im Be- mäss den minimalen Geodatenmodellen zum Bund übermittelt reich der Land- werden.

wirtschaft, ISLV Bei den restlichen Anpassungen handelt es sich um Präzisie-(919.117.71) rungen bezüglich der referenzierten Artikel der Anhänge der

ISLV bzw. der Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008.

Verordnung Die vorliegende Verordnung regelt Massnahmen zur Erhaltung147

über die Erhal- und nachhaltigen Nutzung von pflanzengenetischen Ressourtung und die cen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL):

nachhaltige  Die Erhaltung der PGREL in der nationalen Genbank;

Nutzung von  die Förderung von Projekten;

pflanzengeneti-

 den Zugang zur nationalen Genbank;

schen Ressour-

cen für Ernäh-  den Vorteilsausgleich im Rahmen des multilateralen Sys-

rung und Land- tems der FAO;

wirtschaft,  weitere Massnahmen des Bundes.

PGREL-VO

(neu)