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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten

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Anhörung Einleitung

Verordnung Wichtigste Änderungen Seite (SR-Nr.)

Verordnungen des WBF

WBF Bio- Es handelt sich um technische Anpassungen von geringer159

Verordnung Tragweite. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

(910.181)  Die Übergangsfrist für die Verwendung von 5% nicht biolo-

gischen Futtermitteln bei Nicht-Wiederkäuern wird bis 31.12.2018 verlängert.

 Verschiedene Anpassungen an die Abschaffung der Einzelermächtigung per 1.1.2015

 Länderliste: die Aufnahme Tunesiens in der Länderliste soll verlängert werden. Bei den EU-Mitgliedstaaten müssen die Angaben unter „Herkunft“ an die Abschaffung der Einzelermächtigung angepasst werden. Japan bittet um Änderungen bei den Zertifizierungsstellen.

 Aufnahme eines Zusatzstoffes in die Liste zulässiger Lebensmittelzusatzstoffe.

Verordnung des Die Abschnitte 1 (Geltungsbereich), 2 (Zeitpunkt der Wägung)169

WBF über die und 3 (Vorbereitung des Schlachttierkörpers für das Wägen) Ermittlung des werden unverändert aus der bestehenden SGV des EDI in die Schlachtge- neue SGV des WBF übernommen.

wichts, SGV Geändert wird Abschnitt 4 (Schlussbestimmungen). Die Voll-(neu) zugskompetenz soll von den Kantonen zum Bundesamt für

Landwirtschaft BLW wechseln. Das BLW erhält die Möglichkeit die Kontrolle der Ermittlung des Schlachtgewichts mittels Leistungsvereinbarung an eine private Organisationen zu übertragen.

Erlass des BLW

Agrareinfuhr- Die Freigabe der Zollkontingentsteilmengen Brotgetreide soll179

verordnung ab 2016 für eine Zollkontingentsmenge von 70 000 t im herge-(916.01) brachten Rahmen erfolgen.