Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 17 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket Herbst 2015
in diesem Bereich erntet kaum Kritik. Einige Kantone gehen noch weiter und wünschen, dass die Ziffer 5.1 im Anhang (Auflistung der Identifikationsnummern eines Tierbestands) gar gestrichen wird:
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird als unzureichend beurteilt (jährliche Einnahmen von rund
Fr. 60'000). Die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich Equiden werden nicht bestritten. Einige Organisationen wünschen sich eine Senkung der Gebühr bei Equidengeburten und würden den Einnahmeverlust durch eine Erhöhung der Gebühr bei Equideneinfuhren kompensieren. Die identitas AG als Betreiberin der TVD möchte die geplante Ziffer 4.3.2 des Anhangs wegen problematischem Vollzug streichen.
2.17 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft, ISLV
Zur Verordnungsänderung haben sich v.a. Kantone, der Schweizerische Bauernverband inkl. Teilverbänden, kantonale Bauernverbände sowie bäuerliche Organisationen vernehmen lassen.
Die Kantone haben zu den vorgeschlagenen Anpassungen zum Geographischen Informationssystem in Artikel 12 sowie zum Datenbezug in den Artikeln 22 und 27 Stellung genommen.
Die Hälfte der Kantone (AG, AI, AR, BL, GR, LU, NW, OW, SZ, UR, ZG, ZH) sowie die KOLAS haben sich gegen eine provisorische Lieferung von GIS-Daten per Ende Juli (Artikel 12 Absatz 2) ausgesprochen. Die Kantone SO und GE unterstützen explizit die Anpassung, die restlichen Kantone haben sich dazu nicht geäussert.
Die vorgeschlagene Ergänzung mit Artikel 12 Absatz 3 haben 9 Kantone (AG, AI, AR, BL, NW, OW, SZ, UR, ZG, ZH) sowie die KOLAS kritisiert. Sie argumentierten, dass keine zusätzlichen Vorgaben seitens BLW nötig seien, bzw. dass das BLW die Daten über die Aggregationsinfrastruktur der Kantone beziehen könne.
9 Kantone (AI, BL, GE, LU, OW, TI, UR, ZG, ZH) und die KOLAS haben sich ergänzend zur Anhörungsunterlage bezüglich Umsetzungsfrist der minimalen Geodatenmodelle geäussert. Für diese per 2017 bereits definierte Umsetzungsfrist in Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 113 der Direktzahlungsverordnung wünschen sie eine Fristverlängerung um 2 bis 3 Jahre.
Einige Kantone wiesen zudem auf den grossen Ersterfassungsaufwand hin, der im Kommentar zu wenig ausgeführt sei. Die Entwicklung kantonaler GIS-Agrardatenerfassungssysteme verursache in den Kantonen massgebliche Investitionskosten und die Erstdatenerfassung betrage in grösseren Agrarkantonen mehrere Mannjahre. Ebenfalls würden zusätzliche jährliche Betriebskosten für die Systeme sowie Aufwand für die Pflege der Daten anfallen.
Bezüglich der kleinen Ergänzungen in den Artikeln 22 und 27 plädierten 6 Kantone (AR, AI, LU, OW, UR, ZG) und die KOLAS für eine generelle Vereinfachung des Datenbezugsprozesses. Der Kanton Genf forderte eine Entschädigung für weitergegebene Daten seitens des BLW.
Der Schweizerische Bauernverband inkl. Teilverbänden (z. B. Schweizer Kälbermäster, Suisseporcs, Swiss Beef), kantonale Bauerverbände (BE, SG, JU, VS) sowie weitere bäuerliche Organisationen (Agora, Schweizer-Milchproduzenten, Milchbauern Mitte-Ost, Zentralschweizer Milchproduzenten,
etc.) haben sich nicht auf einzelne Artikel bezogen, sondern sich allgemein zum Datenmanagement geäussert. Sie forderten u.a. eine Nutzung der Daten zur administrativen Vereinfachung – auch in höherer Präzision – nicht aber deren Verwendung zu Kontrollzwecken.
Die Daten einmal zu erfassen und mehrfach zu verwenden war ebenfalls ein Anliegen. Hierzu wurde zusätzlich ein Abgleich zwischen den privat- und öffentlich-rechtlichen Daten gefordert. Ein wiederholt zitiertes Beispiel in diesem Kontext war die Verfügbarmachung der Bio-Bescheinigung auf der Milchdatenbank der TSM Treuhand GmbH gemäss Bioverordnung Art. 30 ater zur Nutzung im Kontext von SUISSE GARANTIE.
2.18 Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, PGRELV
Zur Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft haben sich 37 Stellungnehmende geäussert. Sämtliche Organisationen begrüssen die neue Verordnung.
Unterstützt werden, dass kein alleiniger Fokus auf Erhaltung sondern auch auf nachhaltige Nutzung liegt, dass der Zugang der Landwirtschaft zu den öffentlichen genetischen Ressourcen gewährleistet
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