Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 17 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket Herbst 2015

Etliche Stellungnahmen gingen zu Themen ein, die nicht Gegenstand der Anhörung waren. Zumeist wurde gefordert, den Grenzschutz bei einzelnen Produkten zu erhöhen. Der Hauptgrund für die Forderungen war die Aufhebung des Mindestkurses des Euro, die den relativen Grenzschutz gesenkt habe. 20 Organisationen aus der Zuckerwirtschaft und aus bäuerlichen Kreisen sowie der Kanton Jura forderten die Einführung eines Schwellenpreises für Zucker. 26 Organisationen aus der Getreidewirtschaft und aus bäuerlichen Kreisen forderten die Erhöhung des Kontingents- und des Ausserkontingentszollansatzes für Brotgetreide. Sieben Organisationen aus der Milchwirtschaft und aus bäuerlichen Kreisen forderten die Erhöhung des Grenzschutzes für Milchprodukte, und dies nicht nur in der AEV, sondern auch in der Verordnung des EFD über die anwendbaren beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten.

2.11 Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV

Die Einführung der « vergleichenden Bewertung » hat zu vielen negativen Kommentaren von seitens der landwirtschaftlichen Kreise, der Industrie und gewisser Kantone geführt. Die Hauptbefürchtungen sind mehr Aufwand und Kosten für den Bund und die Industrie, aber auch der steigende Druck auf die zur Verfügung stehenden Produktionsmittel, was wiederum zu Lückenindikationen und Resistenzen führen kann. Von den Umweltverbänden hingegen wurden die Einführung des neuen Verfahrens und die Substitutionskandidaten begrüsst.

Die im Rahmen der administrativen Vereinfachung vorgeschlagene Änderung des Bewilligungsverfahrens für nicht bewilligte Pflanzenschutzmittel zu Forschungs- und Entwicklungszwecken in ein Meldeverfahren hat zu vielen negativen Kommentare seitens der Umweltverbände und gewisser Kantone geführt. Kritisiert wurde insbesondere, dass diese Vereinfachung keine administrative Erleichterung für den Landwirt bringt.

2.12 Pflanzenschutzverordnung, PSV

Die vorgeschlagene Änderung von Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe c wird einzig vom Kanton Zürich abgelehnt. Bei Bagatellfällen (kleine Befallsherde, deren Sanierung die Vernichtung nur einzelner Pflanzen fordert) bleibe der administrative Aufwand dank dem Selbstbehalt minimal, solange keine Abfindung auszurichten ist. Der Vorschlag des Bundes wurde jedoch von allen anderen Kantonen sowie von allen Verbänden, die sich dazu geäussert haben, begrüsst.

Der Vorschlag, für Hilfskräfte der Kantone einen einheitlichen Stundenansatz von 34. Fr./h einzuführen (Artikel 49 Absatz 2), wird einzig vom Kanton Graubünden unterstützt. Alle anderen Kantone vertreten die Ansicht, dass die Hilfskräfte, die in den schlimmen Feuerbrandjahren ausgebildet wurden und heute ihre Aufgaben daher bestens kennen, mit diesem Stundenansatz an einer Anstellung nicht mehr interessiert sein werden. Zudem befürchten sie, dass dadurch die Bundesbeiträge für Hilfskräfte insgesamt sinken würden.

2.13 Schlachtviehverordnung, SV

Rund 70 Stellungnehmende haben sich zur Schlachtviehverordnung (SV) geäussert. Die Integrierung der Schlachtgewichtsverordnung in die Landwirtschaftsgesetzgebung wird in allen Stellungnahmen begrüsst, weil die Ermittlung des Schlachtgewichts keine Frage der Lebensmittelsicherheit und des Täuschungsschutzes sei. Ebenfalls ohne Widerspruch wird der Zuständigkeitswechsel im Vollzug von den Kantonen zum BLW begrüsst. Aus Sicht der Stellungnehmenden steht auch der Möglichkeit der Auslagerung des Vollzugsauftrags an die eine private Organisation nichts im Wege.

Unterschiedliche Meinungen bestehen bezüglich der Finanzierung der auszulagernden Vollzugsaufgabe. Während die Mehrheit der stellungnehmenden Kantone mit der Ausnahme des Kantons JU sich nur dahingehend äussern, dass den betroffenen Akteuren keine Mehrkosten in der Form von Gebühren entstehen sollen, lehnen der Kanton JU, der SBV und die anderen bäuerlichen Organisationen die vorgeschlagene Finanzierungslösung mit einer Kompensation bei den Beihilfen Viehwirtschaft ab. An Stelle der vorgeschlagenen Kompensationslösung sollten zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes eingestellt werden. Eine weitergehende finanzielle Beteiligung der betroffenen Akteure (Landwirt-

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