Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 17 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket Herbst 2015
2.8 Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft, SBMV
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden insgesamt positiv aufgenommen und mehrheitlich begrüsst.
Erforderlicher Arbeitsbedarf: 9 Kantone, FDP und 29 Landwirtschaftsorganisationen begrüssen die Harmonisierung der Eintretensschwelle bei den SAK zwischen dem bäuerlichen Bodenrecht, den Strukturverbesserungen und den sozialen Massnahmen. 5 Kantone, die Grünliberalen, 3 Landwirtschaftsorganisationen und 3 gewerbliche Organisationen möchten an den bisherigen Bestimmungen festhalten. Sie sind der Meinung, dass eine Anpassung den administrativen Aufwand erhöht und keine wirklichen Vorteile für die Landwirtschaft bringt. Die gewerblichen Organisationen sind gegen jede Berücksichtigung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten.
Berücksichtigung von Flächen in einer Distanz von mehr als 15 km: 3 Kantone und 13 Landwirtschaftsorganisationen haben die vorgeschlagene Änderung explizit begrüsst. 3 Kantone vertreten die Ansicht, dass Betriebe mit schlechten Strukturen nicht von sozialen Massnahmen profitieren dürfen.
2.9 Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung, VLF
AGRIDEA beantragte eine Aufteilung der VLF in einen Abschnitt zu Agroscope und einen zum übrigen Landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystem. Dementsprechend sei der überarbeitete Artikel 6 innerhalb der VLF neu zu platzieren.
2.10 Agrareinfuhrverordnung, AEV
Die Aufhebung der Bestimmungen betreffend Einfuhr vor Bezahlung des Steigerungspreises
wurde von den direkt betroffenen Kreisen begrüsst. Namentlich die Proviande, die unter anderem die Freigaben der Fleischkontingente beantragt, schreibt, dass mit der Aufhebung von Art. 19 Abs. 3 und 4 AEV insbesondere für Gewerbebetriebe eine Hürde für deren Beteiligung an den Versteigerungen von Zollkontingentsanteilen für Fleisch abgebaut würde. Auch der Schweizer Fleisch-Fachverband SFF, der Schweizerische Viehhändler-Verband SVV, der MGB und die Bell Schweiz AG äussern sich auf diese Weise positiv zur Aufhebung der Regelung. Ebenfalls mit den Änderungen einverstanden sind u.a. der Kanton GR, das Centre Patronal, Swiss granum und die FIAL. Drei Kantone (AG, AI, ZG) und die KOLAS lehnen den Vorschlag ab, obschon sie nicht direkt betroffen sind. Mit der Begründung, dass die Durchsetzungsinstrumente für das Inkasso der Steigerungspreise so auszugestalten seien, dass die Steigerungspreise innert der vorgesehenen Fristen bezahlt werden, lehnen insgesamt 18 bäuerliche Organisationen inklusive dem SBV den Vorschlag ab.
Dem Vorschlag, das Zollkontingent Nr. 01 (Tiere der Pferdegattung) gestaffelt freizugeben, stimmen ein Kanton und zehn Organisationen inklusive dem SBV grundsätzlich zu. Davon sind sechs vorwiegend bäuerliche Organisationen vorbehaltslos für die Staffelung. Der Schweizer Pferderennsportverband und der Verband der Schweizer Pferdeimporteure (VSP) sind nur dafür, wenn gleichzeitig das Kontingent für 2016 erhöht wird. Der Schweizerische Verband für Pferdesport würde eine Versteigerung eines Teilkontingents der Staffelung vorziehen. Der Kanton Jura sowie die Chambre jurassienne d‘agriculture stimmen der Staffelung nur zu, wenn das Kontingent gleichzeitig gesenkt wird.
Der Kanton Jura, der SBV, die Chambre jurassienne d‘agriculture und vier Pferdezuchtverbände, darunter der Schweizerische Freibergerverband FSFM, lehnen eine vorübergehende Erhöhung des Zollkontingents Nr. 01 (Tiere der Pferdegattung) kategorisch ab. Der Verband Schweizerischer Pferdezuchtorganisationen äussert sich nicht, da die Ausgangslage unklar sei und sich seine Mitglieder nicht einig seien über die Kontingentshöhe. Der Schweizerische Verband für Pferdesport lehnt das Zusatzkontingent nicht ab, meint jedoch, dass es die Situation nur kurzfristig entschärfen und den „Pferdetourismus“ Ende 2016 zwar reduzieren oder sogar verhindern könnte, aber die Problematik nicht langfristig gelöst würde. Der Verband der Schweizer Pferdeimporteure und der Schweizer Pferderennsportverband sind für die Kontingentserhöhung.
Der Vereinfachung der Importregelung für Grobgetreide stimmen 13 zumeist bäuerliche Organisationen zu. Zwei Kantone und die KOLAS fordern, dass die Kontrolle der verbleibenden Bestimmungen kontrolliert und durchgesetzt werden können. Drei Organisationen (FIAL, die Spezialmühlen DASS und der Dachverband Schweizerischer Müller DSM) lehnen die Änderung ab.
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