Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 17 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket Herbst 2015
schaft, Viehhandel, Fleischverarbeitungsbetriebe) zum Beispiel mittels Gebühren lehnen eine Mehrheit der stellungnehmenden Kantone und insbesondere die FIAL, Proviande, der SFF, die Bell AG sowie der MGB kategorisch ab. Der Vollzug gesetzlicher Bestimmungen sei grundsätzlich eine Staatsaufgabe.
Proviande, der SFF und der SVV erachten zudem das vorgesehene Budget von Fr. 100'000.- als zu gering, um in grossen Schlachtbetrieben systematische und in kleinen Schlachtbetrieben stichprobenartige Kontrollen zur Ermittlung des Schlachtgewichts durchführen zu können.
Die Kantone AG und GR, Proviande, der SVV, die Centravo und der MGB unterstützen die Präzisierungen zum Begriff Nierstück in Artikel 16 der SV ausdrücklich. Für den SFF, Coop und die Bell AG ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Teile Huft, Filet und Roastbeef bei der Verzollung im selben Verhältnis angemeldet werden müssten, wenn die Einzelteile gemäss Begriffsbestimmung zu den ganzen Nierstücken gezählt würden. Sie verlangen die Präzisierung bezüglich Zollveranlagung zu streichen. Weiter verlangt der SFF, dass auch zerkleinerte Fleischteile als Nierstücke gelten können, wenn die Einzelteile einen ganzen Fleischteil ergeben würden und dies kontrollierbar sei. Aus kontrolltechnischen Gründen kann das Anliegen des SFF, der Coop und der Bell AG nicht berücksichtigt werden. Der Kanton JU, der SBV und ein Grossteil der bäuerlichen Organisationen verlangen, dass die vorliegende Revision der SV dazu zu nutzen sei, die im Rahmen der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 aus Sicht der Stellungnehmenden juristisch unsauber vollzogene Abschaffung der öffentlichen Kälbermärkte zu korrigieren.
Proviande, der Schweizerische Fleisch-Fachverband SFF, der Schweizerische Viehhändler Verband SVV, die Bell AG und die Centravo erachten die in der Anhörungsunterlage vorgesehene Verfügung von Verwaltungsmassnahmen durch eine private Organisation als problematisch. Sie beantragen,
dass diese rechtlichen Massnahmen weiterhin ausschliesslich durch die Behörde getroffen werden.
2.14 Höchstbestandesverordnung, HBV
Rund 50 Stellungnehmende haben sich zur Höchstbestandesverordnung (HBV) geäussert. Die Kantone AR, AI und ZG sowie KOLAS und Prométerre verlangen die Aufhebung der HBV bzw. regen an, deren Aufhebung zu prüfen. Die vorgeschlagenen Änderungen der HBV werden von rund 40 Stellung nehmenden Organisationen und Kantonen begrüsst. Dazu gehören nationale Dachorganisationen wie SBV, SFF und GST. Letztere unterstützt die Änderungsvorschläge, weil die Kontrolle dadurch einfacher und die Produktion effizienter wird und die gesundheitliche Vorsorge besser durchgeführt werden kann. STS, SKS, BioSuisse, KAGfreiland, VBMB und vier weitere Organisationen sind skeptisch und besorgt. Sie verlangen eine wissenschaftlich fundierte ethologisch-veterinärmedizinische Vergleichsstudie über die Konsequenzen auf das Tierwohl der vorgeschriebenen Besatzdichten in der Tierschutzgesetzgebung von 30 kg/m2.
2.15 Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank, TVD-Verordnung
Die strukturellen Anpassungen in der Verordnung und das Weiterleiten der von den Kantonen erhobenen Geflügelhaltungsdaten an die TVD sind unbestritten. Einige Kantone wehren sich gegen die Erfassung der kleinsten Geflügelhaltungen und mehrere Bauernorganisationen lehnen die geplante Meldepflicht für grössere Geflügeleinstallungen ab; diese Kritik bezieht sich auf die laufende Revision der Tierseuchenverordnung (Art. 18a und geplanter Art. 18b). Die Aufhebung der Begrenzung auf 30 Abfragen pro Anwender und Tag und die damit verbundene Erleichterung bei der Abfrage von Tierverkehrsdaten wird trotz gewisser Bedenken bezüglich Datenschutz stark unterstützt. Neben der allgemeinen Zustimmung befürchten einige Organisationen und Kantone, dass inskünftig Equiden ohne Pass eingeführt werden dürfen. Bezüglich Datenzugriffsrechte wird die Gleichstellung von den die für Vollzugsaufgaben beigezogenen Firmen und Organisationen wie die Amtsstellen stark unterstützt.
2.16 Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, GebV-TVD
Die strukturellen Anpassungen werden von allen Stellungnehmenden begrüsst. Die dem Schweizerischen Bauernverband nahe stehenden Bauernorganisationen bemängeln die Qualität der Ohrmarken und beantragen deshalb den kostenlosen Ohrmarkenersatz (inkl. Versandkosten). Die Rindviehzuchtorganisationen stehen klar hinter der Neugestaltung der Datenbezugsgebühren; die geplante Reform
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