Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 33Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Möbelschweiz, svbg, PBS, FMH, stell, odamed, SVA und SMFV unterstützen den Einbezug der Trägerschaften bei der Gesuchabwicklung. Jedoch wird die niedrige Entschädigung des Aufwandes von 60% bemängelt und eine Erhöhung auf mindestens 80% und in Ausnahmefällen 100% gefordert.
hotelleriesuisse, GastroSuisse, hotel&gastro, SBC, SFV, SBK, SMV, ASTAG und sbam unterstützen ebenfalls den Einbezug der Trägerschaften bei der Gesuchabwicklung, fordern jedoch eine vollumfängliche Deckung der zusätzlichen Aufwendungen.
AgriAliForm, AGORA, LBV, LOBAG, OdAPferde, SBLV, SWBV und VTGL betonen die Wichtigkeit von unbürokratischen Lösungen. Sie unterstützen ebenfalls den Einbezug der Trägerschaften, und verlangen eine vollumfängliche Entschädigung.
swissolympic betont, dass die Trägerschaften nicht übermässig administrativ belastet werden sollten und verlangt ebenfalls eine vollumfängliche Deckung der Aufwendungen.
SKO befürwortet den Einbezug der Trägerschaften sowie die Entschädigung von 60% (bzw. 80%) für den Zusatzaufwand, sofern ein effizientes IT-System zur Verfügung gestellt werden könne. Es wird auch die Möglichkeit begrüsst, dass kleine Prüfungsträger diese Zusatzaufgabe allenfalls einer grösseren Prüfungsträgerschaft in verwandten Berufen übertragen können. Sie fügt an, dass die entstehenden Kosten auf die Prüfungsgebühren übertragen werden könnten.
Auch der suissetec schlägt eine einheitliche IT-Lösung vor, da der administrative Aufwand zu gross sei.
Gemäss shqa, holzbau und VBSS seien die Trägerschaften für die anfallenden Zusatzaufgaben vollumfänglich zu entschädigen, da diese mit einem nicht unterschätzbaren Zeit –und Ressourcenaufwand verbunden seien. Ebenfalls wird für die Abwicklung eine einheitliche IT-Plattform gefordert.
Aus Sicht von SVV sollte im Falle der Einbindung der Trägerschaften in die Subventionsabwicklung diesen erlaubt werden, höhere Reserven zu bilden, um mehr Freiheit bei der Finanzgestaltung zu haben. Es wird ebenfalls eine einheitliche IT-Plattform für die Abwicklung gefordert.
OdASanté, spitex und H+ sprechen sich hingegen dafür aus, dass die Gesuchprüfung vom SBFI übernommen werden sollte. Im Falle, dass die Trägerschaften mit der Gesuchprüfung beauftragt würden, müsste der Aufwand zu 100% entschädigt werden.
VSSM unterstreicht, dass sich die Kosten für den zusätzlichen administrativen Aufwand in den Prüfungsgebühren niederschlagen würden. Zudem wird befürchtet, dass kleinere Trägerschaften mit ihren finanziellen und personellen Ressourcen an ihren Grenzen stiessen. Der LMT teilt diese Ansicht und betont, dass die Mehrbelastung so gering wie möglich zu halten sei.
VSEI befürchtet ebenfalls, dass der zusätzliche Aufwand zu höheren Prüfungsgebühren führen werde oder die eidgenössischen Prüfungen vermehrt durch Angebote an Fachhochschulen (CAS, DAS und MAS) oder höheren Fachschulen verdrängt würden. Die Zusatzleistungen seien zu 100% zu entschädigen.
Gemäss SM und viscom müsse die Abwicklung der Subventionsanträge direkt zwischen Bund und Teilnehmenden erfolgen.
Für SAVOIRSOCIAL ist es nicht verständlich, warum die Absolventinnen und Absolventen der Kurse für die Beantragung der Subventionen nicht selbst zuständig sein sollen. Die Trägerschaften sollten nicht miteinbezogen werden.
BDS fordert keine weitere Mehrbelastung der Trägerschaften und weist eine Entschädigung von nur 60% für die Zusatzaufwendungen ab.
Gemäss Swissmem müsse die Abwicklung der Subventionsanträge direkt zwischen Bund und Teilnehmenden erfolgen. Nur so könne eine klare Rollendefinition und eine direkte und schnelle Kommunikation zwischen Antragsteller und Subventionszahler garantiert werden.
interieursuisse lehnt den Einbezug der Trägerschaften bei der Subventionsabwicklung ebenfalls ab, da dies Aufgabe des Bundes sei. Ausserdem werden die anteilige finanzielle Entschädigung und die grosse administrative Belastung bemängelt.
FER steht dem Einbezug der Trägerschaften bei der Subventionsabwicklung kritisch gegenüber, da sie einen Rollenkonflikt befürchten, insbesondere im Fall, dass Trägerschaften selbst vorbereitende Kurse anbieten. Die Subventionsabwicklung sollte einer neutralen Stelle anvertraut werden.
Auch uspi suisse hat Vorbehalte gegenüber der Einbindung von Prüfungsträgerschaften bei der Subventionsabwicklung. Gründe seien ein möglicher Rollenkonflikt, eine Abwälzung des Aufwandes auf die
316/2013/01832 \ COO.2101.108.4.238814 33/52