Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

1.2 Anstoss für Neureglung

1.2.1 Ausgangslage

Die heutige Regelung der HBB beruht auf den Rahmenbedingungen der 1960er- und 1970er-Jahre. Sie wurde bei der Neuordnung der Berufsbildung nicht weiter thematisiert und – mit Ausnahme der Einstufung als Tertiärausbildung – 2004 unverändert in das neue Berufsbildungsgesetz übernommen. Inzwischen haben sich die bildungssystematischen, bildungspolitischen und wirtschaftlichen Ansprüche an die HBB gewandelt. Die strukturellen Veränderungen innerhalb der HBB (Gründung der Fachhochschulen sowie die Integration der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst), die Abgrenzung zur berufsorientierten Weiterbildung und zu den Fachhochschulen sowie die Internationalisierung des Bildungssystems machen Neureglungen im Bereich der HBB unumgänglich.

Zudem sind die teilweise markant höheren Studien- bzw. Kursgebühren für die HBB-Absolvierenden von den Akteuren der Berufsbildung und von politischer Seite als Ungleichbehandlung gegenüber dem akademischen Weg verschiedentlich kritisiert worden. Im Vergleich zur Finanzierung des schulischen Systems auf der Tertiärstufe, dem Hochschulbereich und den höheren Fachschulen, ist die öffentliche Finanzierung im Bereich der eidgenössischen Prüfungen deutlich geringer. Insgesamt beruhen die berufsbegleitend organisierten eidgenössischen Prüfungen und die damit einhergehenden vorbereitenden Kurse finanziell auf einer höheren Beteiligung der Wirtschaft und der Absolvierenden als dies bei Ausbildungen (in der Regel in Vollzeit) im Hochschulbereich oder an höheren Fachschulen der Fall ist. Die öffentliche Hand engagiert sich zwar finanziell bei der Durchführung und Entwicklung von eidgenössischen Prüfungen, die Beteiligung der Kantone an den Bildungskosten hängt jedoch von tradierten Systemen ab und ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Hinzu kommt, dass die Beteiligung der Arbeitgeber grösstenteils individuell mit den Arbeitnehmenden vereinbart wird. So existiert heute eine schwer überblickbare Finanzierungsvielfalt, die dazu führt, dass einzelne Absolvierende eidgenössischer Prüfungen die gesamten Ausbildungskosten persönlich finanzieren müssen, während die Ausbildung anderer Studierenden von Staat und/oder Arbeitgebern (mit-)finanziert wird. Gleichzeitig wurde bei den höheren Fachschulen durch die HFSV eine einheitliche Finanzierungslösung auf Ebene der Kantone gefunden.

1.2.2 Strategieprojekt Höhere Berufsbildung

Im Februar 2013 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF das SBFI beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt ein Strategieprojekt zur Stärkung der höheren Berufsbildung zu lancieren. Im Rahmen des Strategieprojekts wurde gemeinsam mit den Partnern der Berufsbildung ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung erarbeitet, welches der Bundesrat im August 2014 genehmigt hat. Im Bereich der Finanzierung der höheren Berufsbildung wurde ein Modell für die einheitliche Finanzierung der vorbereitenden Kurse durch die öffentliche Hand erarbeitet.

Aufgrund der engen Arbeitsmarktorientierung der höheren Berufsbildung sind alle Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung Teil der Bildungsmassnahmen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

1.3 Grundzüge der Vorlage

Subjektorientiertes Finanzierungsmodell

Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes wird ein neues System für die Finanzierung von vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen angestrebt, das die direkte finanzielle Belastung der Absolvierenden von eidgenössischen Prüfungen im Quervergleich mit den übrigen Abschlüssen der Tertiärstufe vergleichbar macht. Konkret sieht die Neureglung die direkte Auszahlung von Beiträgen durch den Bund an die Absolvierenden von vorbereitenden Kursen vor.

Das gemeinsam mit den Verbundpartnern erarbeitete subjektorientierte Finanzierungsmodell kennzeichnet sich durch folgende Eckwerte:

• Entlastung der Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen durch direkte, vom Bund ausbezahlte Zuschüsse (subjektorientierte Finanzierung).

• Die bisher geleisteten kantonalen Beiträge an die Anbieter der vorbereitenden Kurse fliessen neu in die direkten Beiträge an die Teilnehmenden ein. Es handelt sich um ein Systemwechsel

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