Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind in Kapitel 3 des vorliegenden Berichts zusammengefasst. Eine Auflistung der Rückmeldungen zu den einzelnen Artikeln und den Vollzug findet sich in Kapitel 4.

3 Kurzübersicht8

3.1 Allgemeine Beurteilung

Die Änderung des BBG und die Einführung einer subjektorientierten Finanzierung für Absolvierende von vorbereitenden Kursen durch den Bund werden grossmehrheitlich begrüsst.

Trotz dieser grundsätzlich positiven Aufnahme des Entwurfs treten in den Vernehmlassungsantworten die unterschiedlichen und vielfach gegensätzlichen Erwartungen und Forderungen an das neue Finanzierungsmodell zutage und es werden dementsprechend verschiedene Vorbehalte eingebracht.

Nur einzelne Vernehmlassungsteilnehmende kritisieren grundsätzlich die Hauptpfeiler der Gesetzesänderung, nämlich die direkte Auszahlung der Beiträge an die Absolvierenden und den Kompetenzwechsel von den Kantonen hin zum Bund (Artikel 56a).

Der Beitragssatz von höchstens 50 Prozent findet ebenfalls grossmehrheitlich Zustimmung. Jedoch werden teilweise Forderungen nach einer Erhöhung des Beitragssatzes sowie nach Pauschalbeiträgen geltend gemacht.

Vor allem die heutige Kostenbeteiligung des Bundes von einem Viertel an den Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung wird aufgrund der zusätzlichen Finanzierung in Frage gestellt. Die teilnehmenden Kreise fordern die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Gesamtkosten der Berufsbildung, um negative Auswirkungen, namentlich auf die berufliche Grundbildung, zu vermeiden.

Obwohl der Vollzug des neuen subjektorientierten Finanzierungsmodells nicht offizieller Teil dieser Vernehmlassung ist, wurden zahlreiche Rückmeldungen zu den einzelnen Modalitäten abgegeben.

3.2 Spezifische Punkte der Vorlage9

3.2.1 Artikel 56a – Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen

Der Artikel 56a verankert die subjektorientierte Unterstützung durch den Bund. Sowohl die Einführung von Beitragszahlungen an die Absolvierenden von vorbereitenden Kursen auf BP und HFP als auch die neue Bundeskompetenz stossen auf überwiegende Zustimmung (Kantone, Parteien, Dachverbände der Wirtschaft, gesamtschweizerische Gremien, Trägerschaften und interessierte Kreise).

Als Hauptargumente für die Befürwortung werden die allgemeine Stärkung der HBB, die Freizügigkeit der Studierenden, die Angleichung der verschiedenen Bildungsbereiche und die Gleichbehandlung aller Bildungsanbieter aufgeführt.

Seitens der Kantone äussert einzig der Kanton Tessin als Grenzregion und einziger italienischsprachiger Kanton Vorbehalte gegen den Kompetenzwechsel von den Kantonen hin zum Bund.

Bei den Parteien ist die SVP eher ablehnend gegenüber der neuen Finanzierung.

Kritik an der Gesetzesänderung wird vor allem aus zwei Gründen geäussert. Einerseits wird befürchtet, dass die bei regionalpolitischen Interessen weiterhin mögliche kantonale Unterstützung zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde (CP, KFMV, dualstark, eduS, SVV, SVEB, swissuni, SFF, VBSS, VPA). Andererseits seien vorbereitende Kurse mit einer geringen Anzahl von Teilnehmenden weiterhin auf kantonale Unterstützung angewiesen, worauf seitens des sbv und verschiedener Trägerschaften insbesondere für den Bereich Landwirtschaft (AGORA, AgriAliForm, LBV, LOBAG, OdAPferde, SBLV, SWBV und VTGL) aufmerksam gemacht wird (zudem SMV, vpod).

Von Teilen wird zudem betont, dass trotz des Systemwechsels die Unterstützung der Arbeitgeber weiterhin zentral bleiben werde (AS, SGB, SKO).

8 Konkrete Auswertungen siehe Kommentare zu den einzelnen Artikeln in Kapitel 4.

9 Die Aufzählungen in diesem Kapitel sind nicht abschliessend. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.4.238814 7/52