Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/13: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asyl Support Office, EASO) · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
nehmigung durch die Bundesversammlung für die Unterzeichnung und Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung, solche Verträge zu genehmigen, ergibt sich aus Artikel 166 Abs. 2 BV. Ausgenommen sind Verträge, für deren Abschluss der Bundesrat aufgrund von Gesetz oder völkerrechtlichem Vertrag zuständig ist. Eine solche Kompetenz des Bundesrates ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Vereinbarung über die Beteiligung der Schweiz an EASO muss daher der Bundesversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Aus diesem Grund soll das federführende Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Ausarbeitung einer Botschaft an die Bundesversammlung beauftragt werden.