Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/13: Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asyl Support Office, EASO) · 10 Seiten
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Es ist nicht damit zu rechnen, dass mit einer Beteiligung am EASO unmittelbar Kapazitäten im BFM für andere Aufgaben frei werden. Wenn EASO jedoch mit seiner Arbeit beispielsweise in Griechenland Erfolg hat, wird dies für die Schweiz bedeuten, dass das Dublin-System wieder vollumfänglich funktioniert und Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland überstellt werden können. Vorbeugende Massnahmen, wie beispielsweise das Frühwarnsystem (siehe dazu Ziff. 6.4), können zudem helfen, vergleichbare Situationen in der Zukunft zu verhindern. Das trägt dazu bei, dass unser Asylsystem insgesamt entlastet und somit auch der Bedarf an Personalressourcen geringer wird.
Die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern im Rahmen von EASO soll auch dazu beitragen, dass – mittels Durchführung von gemeinsamen Abklärungsmissionen in Herkunftsländern, der Realisierung von gemeinsamen Projekten sowie dem Informationsaustausch Bereich der Herkunftsländerinformationen – die Länderanalyse noch effizienter, rascher und qualitativ hochstehender gestaltet werden kann.
6.2 Finanzielle Auswirkungen
6.2.1 Auf den Bund
(vgl. Punkt 4 Erläuterungen der einzelnen Artikel der Vereinbarung; Finanzieller Beitrag)
Beim Verteilschlüssel haben sich die assoziierten Staaten und die Kommission darauf geeinigt, einen Schlüssel analog zu dem in Art. 11 Abs. 3 SAA bzw. in Art. 8 Abs. 1 zweiter Teil DAA für die operative Schengener bzw. Dubliner Zusammenarbeit festgelegten Schlüssel anzuwenden (Verhältnis des BIP CH zum BIP aller an EASO teilnehmenden Staaten). Dies ist ein üblicher Verteilschlüssel, der bereits in früheren Abkommen mit der EU, insbesondere im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit, angewendet wurde. Beim EASO wird der Beitrag der Schweiz im Vergleich etwas tiefer ausfallen, da sich bei EASO mehr EU-Mitgliedstaaten beteiligen als in anderen Aktivitäten im Rahmen von Schengen/Dublin (Verhältnis BIP CH zum BIP aller teilnehmenden Staaten sinkt entsprechend zu Gunsten der Schweiz).
Für die Berechnung des Beitrags werden BIP-Zahlen benötigt, die für alle an EASO teilnehmenden Staaten gültig sind. Es wurde deshalb vereinbart, dass die aktuellsten offiziellen BIP-Zahlen, die am 31. März jedes Jahres für alle an EASO teilnehmenden Staaten zur Verfügung stehen, benutzt werden.
Es wurde ausserdem erreicht, dass der Referenzbetrag, welcher für die Berechnung des finanziellen Beitrags herangezogen wird, weder die Beiträge der Assoziierten, noch freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten, noch sonstige Einnahmequellen von EASO beinhaltet, sondern sich auf den EU-Beitrag aus dem EU-Budget an EASO gemäss Art. 33 Abs. 3 Bst. a der EASO-Verordnung beschränkt.
Als Fallbeispiel kann das Jahr 2014 dienen: Für das Jahr 2014 hat EASO 15 Mio. € budgetiert. Bei einem Anteil der Schweiz von ungefähr 3,56% (Schätzung Verhältnis BIP CH zum BIP aller teilnehmenden Staaten) und einem Wechselkurs von 1,25 CHF für 1 EUR müsste die Schweiz für das Jahr 2014 eine Beitragszahlung von ca. 667‘500 CHF tätigen.
Die Planungen für das Budget des EASO für die nächsten Jahre sehen einen leichten Anstieg des EASO-Budgets vor (für 2015: 16 Mio. €; 2016: 16 Mio. €); insofern wird auch der Schweizer Beitrag an EASO zunehmen.
In Bezug auf die personellen Kosten bei Einsätzen von Schweizer Experten an Operationen des EASO werden die Kosten – ähnlich wie bei Frontex – vom Unterstützungsbüro selbst getragen.