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Vernehmlassung 2014/147: Teilrevision der Medizinprodukteverordnung (MepV) · 5 Seiten
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Anhang 3b (Art. 11b)
Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Europäischen Kommission sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bezeichnungsbehörden von zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an den durch das Institut durchgeführten Bewertungen der Konformitätsbewertungsstellen, einschliesslich der Vor-Ort-Bewertungen, teilnehmen. Sie erhalten Zugang zu den Dokumenten, die für die Bewertung der Konformitätsbewertungsstellen erforderlich sind.