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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 252Fedlex · Vorlage
ten, Gänge, Treppen, Liftschächte, Trottoirs, Strassen, Grünflächen, Gärten, Räume ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz, wie Archiv, Lager oder Keller.
3Schutzwände im Röntgenraum und die Raumbegrenzungen des Röntgenraumes sind so zu bemessen, dass in angrenzenden Bereichen, in denen sich nur beruflich strahlenexponierte Personen aufhalten, die Ortsdosis an keiner Stelle 0,1 mSv in einer Woche übersteigt.
4An Orten, an denen sich während des Betriebes der Röntgenanlage keine Personen aufhalten können, unterliegt die Ortsdosis keiner Beschränkung.
Art. 10 Grundlage zur Berechnung der Abschirmungen
Der bauliche Strahlenschutz ist auf der Grundlage der zu erwartenden Parameter, namentlich der Betriebsfrequenz der Röntgenanlage, der Röhrenspannung und der Abstände nach Anhang 3 zu berechnen.
Art. 11 Berechnung der Abschirmungen gegen Nutzstrahlung
1Raumbegrenzungen (Wände, Böden, Decken, Türen, Fenster usw.) welche beim vorgesehenen Betrieb von Nutzstrahlung getroffen werden können, sind nach den Anhängen 3, 5 und 10 zu bemessen.
2Für die Abschirmung von angrenzenden Bereichen nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 kann die Abschirmstärke gegen Nutzstrahlung nach den Anhängen 3, 6 und 10 bestimmt werden.
Art. 12 Berechnung der Abschirmungen gegen Störstrahlung
1Die Abschirmstärke von Raumbegrenzungen, die nicht von der Nutzstrahlung getroffen werden, ist aufgrund der Anhänge 3, 7 und 10 zu bemessen.
2Für die Abschirmung von angrenzenden Bereichen nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 kann die Abschirmstärke gegen Störstrahlung nach den Anhängen 3, 8 und 10 bestimmt werden.
3Die Abschirmstärke von Raumbegrenzungen bei Computertomografen ist nach den Anhängen 3, 9 und 10 zu bestimmen.
4Die Abschirmstärke von Raumbegrenzungen bei zahnärztlichen Kleinröntgenanlagen ist nach den Anhängen 3, 7, 8 und 10 zu bestimmen.
Art. 13 Bauliche Abschirmungen und Bestrahlungsräume
1Auf Türen, Fenstern und Wänden, welche zusätzliche Abschirmungen enthalten, ist das Bleiäquivalent dauerhaft anzuschreiben.
2Bewegliche Schutzvorrichtungen bei Fenstern, die mehr als 0,5 mm Bleiäquivalent erfordern, und Türen, die von Nutzstrahlung getroffen werden, müssen eine elektrische Verriegelung aufweisen, die das Einschalten der Strahlung nur bei korrekter Position der Schutzvorrichtungen bzw. bei vollständig geschlossenen Türen ermöglicht.