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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 296Fedlex · Vorlage

Anhang 7 (Art. 17 Abs. 1 Bst. c)

Musterberechnungstabelle

Die Berechnungstabelle nach Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c muss die unten aufgeführten Angaben enthalten:

a. maximal verwendete Röhrenspannung;

b. maximal verwendeter Röhrenstrom;

c. Betriebsfrequenz nach Artikel 16 Absatz 3 in Stunden pro Woche;

d. Zweckbestimmung der an den Röntgenraum angrenzenden Bereiche;

e. die zulässigen Ortsdosen in den Bereichen nach Artikel 16 Absatz 1;

f. Abstände zwischen der Strahlenquelle und dem zu schützenden Bereich mit der Angabe, ob Nutzstrahlung (NS) oder Störstrahlung (SS) vorliegt;

g. erforderlicher Schwächungsfaktor durch die Raumbegrenzung;

h. das für die Raumbegrenzungen (inkl. Türen und Fenster) und für Abschirmungen verwendete Material, dessen Dicke, Bruttodichte und Bleiäquivalent;

i. vorhandener Schwächungsfaktor der Raumbegrenzung.

a. Max. Röhrenspannung [kV] b. Max. Röhrenstrom [mA] c. Betriebsfrequenz [h/Woche] Raumbezeichnung

Anlagebezeichnung/Generator: Stockwerk Raumhöhe [m]

Erforderliche Abschirmung Vorhandene oder geplante Abschirmung

Pos. d. e. f. f. g. h. h. h. i.

zu schützender zul. Orts- NS SS Erforderlicher Baustoff Bruttodichte Dicke Vorhandener Bereich dosis [m] [m] Schwächungs- [kg/m3] [cm] Schwächungs- [mSv/W] faktor faktor

2014–......