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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 296Fedlex · Vorlage
Anhang 7 (Art. 17 Abs. 1 Bst. c)
Musterberechnungstabelle
Die Berechnungstabelle nach Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c muss die unten aufgeführten Angaben enthalten:
a. maximal verwendete Röhrenspannung;
b. maximal verwendeter Röhrenstrom;
c. Betriebsfrequenz nach Artikel 16 Absatz 3 in Stunden pro Woche;
d. Zweckbestimmung der an den Röntgenraum angrenzenden Bereiche;
e. die zulässigen Ortsdosen in den Bereichen nach Artikel 16 Absatz 1;
f. Abstände zwischen der Strahlenquelle und dem zu schützenden Bereich mit der Angabe, ob Nutzstrahlung (NS) oder Störstrahlung (SS) vorliegt;
g. erforderlicher Schwächungsfaktor durch die Raumbegrenzung;
h. das für die Raumbegrenzungen (inkl. Türen und Fenster) und für Abschirmungen verwendete Material, dessen Dicke, Bruttodichte und Bleiäquivalent;
i. vorhandener Schwächungsfaktor der Raumbegrenzung.
a. Max. Röhrenspannung [kV] b. Max. Röhrenstrom [mA] c. Betriebsfrequenz [h/Woche] Raumbezeichnung
Anlagebezeichnung/Generator: Stockwerk Raumhöhe [m]
Erforderliche Abschirmung Vorhandene oder geplante Abschirmung
Pos. d. e. f. f. g. h. h. h. i.
zu schützender zul. Orts- NS SS Erforderlicher Baustoff Bruttodichte Dicke Vorhandener Bereich dosis [m] [m] Schwächungs- [kg/m3] [cm] Schwächungs- [mSv/W] faktor faktor
2014–......