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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

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2Sie gilt für künstliche und für natürliche Strahlenquellen.

3Sie gilt nicht für:

a. Expositionen gegenüber Radionukliden, die sich natürlicherweise im mensch-

lichen Körper befinden;

b. Expositionen gegenüber der kosmischen Strahlung ausgenommen Flugperso-

nal;

c. oberirdische Expositionen gegenüber Radionukliden, die in der Erdkruste,

welche nicht durch Eingriffe beeinträchtigt ist, vorhanden sind;

Art. 2 Begriffe

1In dieser Verordnung bedeuten:

a. geplante Expositionssituation: Expositionssituation, die durch den geplanten

Betrieb einer Strahlenquelle oder durch menschliche Betätigungen, die Expositionspfade verändern, entsteht mit der Folge, dass eine Exposition oder eine mögliche Exposition von Mensch oder Umwelt verursacht wird.

b. Notfall-Expositionssituation: Expositionssituation infolge eines Notfalls, der

Sofortmassnahmen erfordert, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden oder zu mindern. Notfall-Expositionssituationen sind unerwartete Situationen, die als Folge eines Unfalls während des Ablaufs einer geplanten Situation, als Folge einer böswilligen Handlung oder als Folge jeder anderen unerwarteten Situation auftreten können. In diesen Situationen kann es zu Expositionen von Personen aus der Bevölkerung, von beruflich strahlenexponierten Personen oder von verpflichteten Personen sowie zu Umweltkontaminationen kommen.

c. bestehende Expositionssituation: Expositionssituation, die bereits besteht,

wenn eine Entscheidung über ihre Kontrolle getroffen werden muss, und Sofortmassnahmen nicht oder nicht mehr erfordert. Es handelt sich insbesondere um radiologische Altlasten, Radon, natürlich vorkommendes radioaktives Material, sowie langfristige Kontamination nach einem Notfall.

d. berufliche Exposition: Exposition aufgrund einer beruflichen Tätigkeit. Diese

kann Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende, Lernende sowie Studierende betreffen.

e. medizinische Exposition: Exposition von Patientinnen und Patienten oder

asymptomatischen Individuen zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken, mit dem Ziel, ihre Gesundheit zu verbessern. Ebenso gehören Expositionen von nichtberuflich pflegenden Personen in der Humanmedizin und von teilnehmenden Personen in der Humanforschung dazu.

f. Exposition der Bevölkerung: Exposition von Personen mit Ausnahme von be-

ruflichen und medizinischen Expositionen. Darunter können auch Personen am Arbeitsplatz fallen.

g. natürlich vorkommende radioaktive Materialien (NORM): Natürlich vorkom-

mende radioaktive Stoffe, die keine erheblichen Mengen von künstlichen Ra-