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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 298Fedlex · Vorlage

Strahlenschutzverordnung

(StSV)

vom ... Entwurf Anhörung

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf das Strahlenschutzgesetz vom 22. März 19911 (StSG)

und auf Artikel 83 des Bundesgesetzes vom 20. März 19812 über die Unfallversicherung,

verordnet:

1. Titel: Allgemeine Bestimmungen

1. Kapitel: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1Diese Verordnung regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor ionisierender Strahlung und Radioaktivität:

a. für geplante Expositionssituationen:

1. die Bewilligungen,

2. die Exposition der Bevölkerung sowie die medizinische und die berufliche Exposition,

3. den Umgang mit radioaktiven Quellen und mit Anlagen, von denen ionisierende Strahlung ausgeht,

4. den Umgang mit radioaktiven Abfällen,

5. die Vorsorge für und die Bewältigung von Störfällen;

b. für Notfall-Expositionssituationen die Vorsorge und die Bewältigung;

c. für bestehende Expositionssituationen den Umgang mit radiologischen Altlasten, mit Radon, mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien sowie mit der langfristigen Kontamination nach einem Notfall;

d. die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit ionisierender Strahlung oder Radioaktivität umgehen;

e. die Aufsicht sowie die Beratung durch die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz.

1 SR 814.50

2 SR 832.20

2014–......