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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten
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Die Bewilligungsgrenzen definieren, ab wann für eine Tätigkeit eine Bewilligung nötig wird. Diese werden beibehalten, da dies nur nationale Auswirkungen hat.
1.2.3 Expositionssituationen und -kategorien; Dosisgrenzwerte, Referenzwerte, Dosisricht-
werte
Die Internationalen Richtlinien teilen Expositionen in Expositionssituationen und Expositionskategorien ein (Tabelle 1).
Tabelle 1: Expositionskategorien und Expositionssituationen gemäss ICRP 103.
Expositionskategorie Berufliche Expositionen Medizinische → Expositionen der Bevölkerung Expositionen Expositionssituation ↓
Geplante Expositionen Dosisgrenzwert Dosisgrenzwert Diagnostischer Referenzwert Dosisrichtwert Dosisrichtwert Dosisrichtwert
Notfall-Expositionen Referenzwert Referenzwert -
Bestehende Expositio- - Referenzwert -
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Die drei Expositionskategorien sind berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen. Diese Unterteilung gab es auch schon in der bisherigen StSV. Bei der beruflichen Exposition handelt es sich um Strahlenexpositionen, welche auf Grund der beruflichen Tätigkeit entstehen. Dies kann nicht nur Arbeitnehmende betreffen, sondern auch selbständig Erwerbende, Studierende oder Freiwillige. Die Exposition der Bevölkerung umfasst alle Personen in der Bevölkerung, also auch besonders empfindliche wie Kinder und Schwangere. Auch berufstätige Personen, welche keiner Strahlenexposition aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, zählen zu dieser Kategorie. Die medizinische Exposition umfasst die Exposition von Patientinnen und Patienten, aber auch diejenige von nichtberuflich pflegenden Betreuungspersonen und von Freiwilligen in Forschungsprojekten.
Die Expositionssituationen sind unterteilt in geplante Expositionssituationen, Notfall-Expositionssituationen und bestehende Expositionssituationen. Diese Unterteilung ist neu. Geplante Expositionssituationen umfassen den geplanten Betrieb von Strahlenquellen einschliesslich der Stilllegung, der Beseitigung von radioaktivem Abfall und der Sanierung zuvor belasteter Gebiete. Zu den geplanten Expositionssituationen gehören auch potenzielle Expositionen, die nicht mit Sicherheit zu erwarten sind, aber durch einen Unfall bei einer Strahlenquelle oder durch ein Ereignis wie Versagen technischer Einrichtungen oder Bedienungsfehler hervorgerufen werden können. Geplante Expositionssituationen bilden die Grundlage aller Expositionssituationen.
Notfall-Expositionssituationen sind Notfälle, welche mit einer Strahlenexposition verbunden sind oder sein können und Sofortmassnahmen erfordern. Es kann sich dabei um einen radiologischen oder um einen nuklearen Notfall handeln. Dosisgrenzwerte können überschritten sein.
Bestehende Expositionssituationen sind bereits vorhanden, wenn die Entscheidung über ihre Kontrolle getroffen werden muss. Bestehende Expositionssituationen sind beispielsweise die Exposition der Bevölkerung gegenüber Radon, Expositionen aufgrund von früheren Tätigkeiten (radiologische Altlasten) oder nach Notfall-Expositionen.
Bei geplanten Expositionssituationen kommen alle Expositionskategorien vor, bei Notfall-Expositionen sind Expositionen der Bevölkerung und berufliche Expositionen möglich, bei bestehenden Expositionen nur Expositionen der Bevölkerung.
Diese Unterteilung in Expositionskategorien und Expositionssituationen bringt einerseits viel Klarheit in die Regelung. Andererseits müssen die Übergänge zwischen den verschiedenen Expositionskategorien und -situationen genau geklärt werden. Alle Personen fallen grundsätzlich in die Kategorie der Bevölkerung, auch am Arbeitsplatz. Ist nun eine Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt, so fällt sie in die Kategorie der beruflichen Exposition. Bei bestehenden Expositionen gibt es nur die Expositionskategorie der Bevölkerung. Führen bestehende Expositionen, zum Beispiel durch Radon oder kontaminierte Gebiete, zu Expositionen am Arbeitsplatz, so gelten diese als geplante berufliche Expositionen. Der Übergang vom Normalfall der geplanten Expositionssituation zur Notfall-Expositionssituation wird durch das Ereignis des Notfalls ausgelöst. Der Übergang hingegen