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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 73Fedlex · Erläuternder Bericht

von der Notfall-Expositionssituation zur bestehenden Expositionssituation ist ein politischer Entscheid und muss vom Bundesrat getroffen werden.

Für die verschiedenen Situationen und Kategorien gelten unterschiedliche Dosisgrenzwerte, Dosisrichtwerte oder Referenzwerte.. Dies erlaubt es, für die einzelnen Situationen angepasste und verhältnismässige Schutzziele und Massnahmen vorzusehen und diese dann aber auch konsequent umzusetzen. Die Dosisgrenzwerte für die effektive Dosis haben sich nicht geändert und sind international harmonisiert.

Referenzwerte oberhalb der Dosisgrenzwerte werden bei Notfall-Expositionen und bei bestehenden Expositionen verwendet, wenn das Durchsetzen der Dosisgrenzwerte unverhältnismässig oder kontraproduktiv wäre. Die internationalen Richtlinien geben Bereiche für diese Referenzwerte vor, sie müssen jedoch den nationalen Gegebenheiten entsprechend erlassen werden. Referenzwerte sind keine Zielwerte. Vielmehr dienen die Referenzwerte für die Erarbeitung von Strategien. Es sollen Sofortmassnahmen und weitere Massnahmen geplant werden, sodass der Referenzwert nicht überschritten wird. Die Strategien berücksichtigen neben den Strahlenschutzaspekten auch ökonomische und gesellschaftliche Aspekte

Dosisrichtwerte sind ein Instrument für die Optimierung unterhalb der Dosisgrenzwerte oder in der Medizin, wo keine Dosisgrenzwerte angewendet werden.

Der inhaltliche Aufbau der E-StSV richtet sich neu nach den Expositionssituationen und - kategorien.

1.2.4 Nach Risiko abgestufte Vorgehensweise

Sowohl die IAEA BSS als auch die Euratom BSS legen grossen Wert auf eine nach Risiko abgestufte Vorgehensweise im Strahlenschutz. Dies entspricht schon heute der Praxis bei der Aufsicht im Strahlenschutz, da keine flächendeckende Aufsicht mehr möglich ist. Das Prinzip soll nun aber in der E-StSV verankert werden und es wird ein neues Bewilligungssystem eingeführt, welches auch diese nach Risiko abgestufte Vorgehensweise abbildet. Auch die Aufteilung von beruflich strahlenexponierten Personen in zwei Kategorien (A und B) und die Ablösung der kontrollierten Zonen durch Kontrollbereiche und Überwachungsbereiche verfolgen diese Philosophie.

1.2.5 Bewilligungen

Es soll neu - gemäss dem Prinzip der nach Risiko abgestuften Vorgehensweise - drei Arten von Bewilligungsverfahren geben. Bei ordentlichen Bewilligungsverfahren werden die Unterlagen im Detail durch die Bewilligungsbehörde kontrolliert. Für Anwendungen mit geringerem Risiko wird ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren eingeführt, bei welchem nur noch die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft wird. Die Typenbewilligungen entsprechen den bisherigen Zulassungen. Sie werden im Unterschied zum ordentlichen und vereinfachten Bewilligungsverfahren nicht für Tätigkeiten, sondern für Strahlenquellen erteilt, von denen ein besonders geringes Gefährdungspotenzial ausgeht.

1.2.6 Ausbildung

Die Ausbildung im Strahlenschutz wird modernisiert. Neu wird eine periodische Weiterbildung verlangt. Mit einer regelmässigen Weiterbildung soll sichergestellt werden, dass die erlernten Kompetenzen im Strahlenschutz wiederholt und aktualisiert werden.

Auf eine Differenzierung zwischen sachverständigen und sachkundigen Personen wird neu verzichtet, da diese Unterscheidung in der Vergangenheit oft zu Unsicherheiten geführt hat. Stattdessen spricht man neu von einer notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz und einer Funktion als strahlenschutzsachverständige Person.

1.2.7 Klinische Audits

Zur Reduktion der Strahlendosen in der Medizin und zur Überprüfung der Rechtfertigung medizinischer Strahlenanwendungen ist es im Ausland üblich, in der Radiologie, der Radio-Onkologie und der Nuklearmedizin klinische Audits durchzuführen. Es wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass klinische Audits auch in der Schweiz durchgeführt werden können.

1.2.8 Berufliche Expositionen durch natürliche Strahlenquellen

Neu werden für die beruflichen Expositionen vermehrt auch natürliche Strahlenquellen berücksichtigt. Dies betrifft einige radonbelastete Arbeitsplätze und Industrien, welche mit natürlich vorkommenden