Berichte
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 76Fedlex · Erläuternder Bericht
Wortlaut des StSG ("autorità di sorveglianza") - neu mit "autorità di vigilanza" übersetzt, da der Begriff „autorità di sorveglianza“ eher die Überwachung der Umwelt statt die Aufsicht allgemein meint.
Die terminologischen Anpassungen werden jeweils in allen betroffenen Verordnungen vorgenommen.
1.2.17 Datenschutz
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der neuen Verordnung entsprechen noch nicht den aktuellen Voraussetzungen des schweizerischen Datenschutzrechts. Die Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ist geplant.
1.3 Auswirkungen
1.3.1 Bund
Die neu eingeführte Philosophie der "nach Risiko abgestuften Vorgehensweise" im Bewilligungswesen und der Aufsicht bewirkt eine Fokussierung auf die hohen Risiken. Die Ressourcen auf Behördenseite können so gezielt dort eingesetzt werden, wo das Gefährdungspotenzial für Patientinnen und Patienten, für Personal, Mensch und Umwelt gross ist. Neu werden allerdings mehr Betriebe der Bewilligungspflicht unterstellt z.B. Betriebe mit radonexponierten Arbeitsplätzen oder Betriebe, in denen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien (NORM) umgegangen wird. Die Aufsicht über diese Betriebe und die Dosimetrie verursachen Mehraufwand beim BAG. Da das Flugpersonal neu als beruflich strahlenexponiert gilt, ist das BAZL neue Aufsichtsbehörde für die betreffenden Artikel in der Strahlenschutzverordnung.
Es wird nach der Revision der StSV zudem einige neue Aufgaben im BAG geben, für die es mehr Ressourcen benötigt. Dazu gehören die Einführung klinischer Audits in der Medizin, die Einführung der Weiterbildungspflicht für Sachverständige und der Messpflicht für Kehrichtverbrennungsanlagen und Metallverarbeiter sowie neu eingeführte Kontrollen am Zoll, die auch für den Zoll mit einem Mehraufwand verbunden sind.
1.3.2 Kantone
Die Kantone vollziehen heute schon den Schutz der Bevölkerung vor Radon. Im Gegensatz zu heute gibt es nicht mehr spezielle Radongebiete. Ausser in Schulen und Kindergärten haben die Kantone kein Messaufgaben mehr. Neu sorgen die Kantone für die Berücksichtigung der Radonschutzmassnahmen innerhalb der Baubewilligungsverfahren für Neu- und Umbauten. Dieses Vorgehen ist schon Stand der Praxis in einigen Kantonen.
Bisher sind ca. 15‘000 Gebäude über dem Referenzwert von 300 Bq/m3 betroffen. Die neue Praxis wird mehr Koordinationsaufwand zwischen Gesundheits- und Baudepartement innerhalb der Kantone verursachen.
1.3.3 Hauseigentümer
Seit 1995 wurden jährlich zwischen 14‘000 und 18‘000 neue Gebäude mit Wohnungen in der Schweiz erstellt [5]. Falls bei einem Neubau erdberührende Wohnräume bzw. ein Naturkeller erstellt werden, ist für ein Einfamilienhaus mit Zusatzkosten für den Schutz vor Radon von ca. 2'000 CHF zu rechnen (das sind weniger als 0,5% der Gesamtkosten eines Neubaus). Ansonsten schützen die Abdichtungsmassnahmen gegen Feuchtigkeit auch vor Radon. Eine fachgerechte Radonsanierung kostet in der Regel ca. 4‘000 bis 8‘000 CHF für ein Einfamilienhaus. Diese Kosten reduzieren sich beträchtlich, wenn die Radonsanierung mit anderen Umbauarbeiten an der Gebäudehülle kombiniert wird. Der Referenzwert bietet mehr Flexibilität als der bisherige Grenzwert insbesondere für die Radonsanierung.
1.3.4 Betriebe mit natürlichen Strahlenquellen
Betriebe, in welchen eine berufliche Strahlenexposition aufgrund von natürlichen Strahlenquellen vorliegt, brauchen neu eine Bewilligung und müssen ihr Personal dosimetrieren.
Von natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien (NORM) sind folgende Bereiche betroffen: Grundwasserfilteranlagen, Erdgasproduktion, Gewinnung geothermischer Energie, Zirkon- und Zirkonium-Industrie, Zementherstellung und Giessereien. Es wird geschätzt, dass es in der Schweiz ca. 25 NORM-Betriebe gibt, die von der neuen Regelung betroffen sein werden.