Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 84 Seiten
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dungspflicht beim Umgang mit ionisierender Strahlung mit geringem Gefährdungspotenzial äussern können. 2 Kantone (BE, SO) erwähnen, dass die Anerkennungsbehörde für die Feuerwehrausbildung die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) sei. 2 Organisationen (FHNW / IEBau, IBH) empfehlen, dass die Anerkennungsbehörde für Radonpersonen und Radonmessstellen auch zu benennen ist. CLRP wünscht eine Aufklärung über die Themen der Instruktion und die gewünschten Anforderungen an Instruktion.
Finanzierung
8 Kantone (BE, BL, BS, SO, SH, SZ, TI, UR) und 2 Konferenzen (KKPKS, RK MZF) erwähnen, dass die Kosten für die Aus- und Weiterbildung von Personen gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. e nicht angesprochen werden. Für diese Personengruppe wird beantragt, dass die Kurse unentgeltlich sein müssen. Allein schon das zur Verfügung stellen der Zeit der Ressourcen werde den Kantonen grosse Kosten verursachen. Sie möchten, dass der Bund diese Kosten trägt. Kanton SO findet es sei nicht ersichtlich, wer die Kosten für die Feuerwehren übernimmt. Kanton VS und CLRP wünschen eine Aufklärung darüber, wer für die Kosten der in Art. 10 Abs. 3 erwähnten Weiterbildungen verantwortlich ist. Kanton BE wünscht, dass der Bund die notwendigen Ausbildungen für Einsatzkräfte finanziert, da er selber keine eigenen Einsatzkräfte stelle, und diese durch Kantone und Gemeinden ausgebildet werden müssen. 3 Kantone (TI, VD, VS) und UMS halten fest, dass die Einführung der generellen Weiterbildungspflicht mit hohen Kosten verbunden sei. Sie wünschen eine Spezifizierung, wer diese Kosten tragen soll. Kanton TI erachtet es als wichtig, dass die gewünschte Ausbildung unter Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials angepasst wird.
KSGR wünscht, dass eine Gebührendeckelung für die Kurse zur Beschränkung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen festgelegt werden sollte. CLRP beantragt die Spezifizierung des Begriffs "Dritte" in Art. 14.
2 Organisationen (H+, PKS) finden es fraglich, ob eine vermehrte Weiterbildungspflicht eine Verbesserung der medizinischen Behandlung oder des Mitarbeiterschutzes bringt. PH CH begrüsst den Vorschlag, für alle in Art. 9 genannten Personengruppen obligatorische Wiederholungskurse in einem Intervall von maximal 5 Jahren einzuführen. Kanton JU begrüsst den Vorschlag, für die Hausärzte mit Röntgentätigkeiten, obligatorische Wiederholungskurse in einem Intervall von maximal 5 Jahren einzuführen. UMS erachtet angesichts der raschen Entwicklung der Medizintechnik und ihrer Anwendungen eine regelmässige Weiterbildung als sinnvoll, empfindet jedoch die Periodizität der Weiterbildung bei spezifischen Berufen mit drei Jahren als zu häufig angesetzt. 2 Organisationen (SVA, SVBG) begrüssen den Vorschlag, für medizinische Praxisassistenten (MP5 und MP6) obligatorische Wiederholungskurse in einem Intervall von maximal 5 Jahren einzuführen. SIWF empfiehlt, dass die Weiterbildung im Rahmen der Fortbildung für den Facharzttitel erfolgt (alle drei Jahre). und lehnt eine spezifische Re-Zertifizierung eines Fähigkeitsausweises, wie es in die neuen Reglemente vorsehen wird, strikt ab. 2 Organisationen (SSO, CHIROSUISSE) halten die Periodizität von 5 Jahren für Zahnmedizin (MA11 und MA12) und Chiropraktik (MA7) aufgrund der kaum ändernden Technik und des kleinen Risikos der Tätigkeiten für nicht gerechtfertigt. Die Fachgesellschaft GST erachtet die Umsetzung der geforderten Aus- und Weiterbildung für Veterinärradiologen wegen fehlenden personellen Ressourcen für kaum umsetzbar.
Kanton FR wünscht bei Art. 9 Abs. 1 Bst. a eine Ergänzung für Studenten, die während ihrem Studium mit radioaktiven Quellen arbeiten. Diese Studenten sollten von einer der Universität angehörenden Person instruiert werden. FS wünscht zur Vervollständigung der angesprochenen Personengruppen eine Ergänzung für medizinisches Personal und weiteres Personal, welches in der Medizin im Strahlenschutz tätig ist. 2 Kantone (BE, VD) und 6 Organisationen (FMH, H+, Hirslanden, IRA, PKS, SGR) empfinden der Begriff „Umgang“ als unklar und wünschen eine Präzisierung,
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