Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 43 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 36Fedlex · Erläuternder Bericht

Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem

6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu

nationalen Strategien des Bundesrates

6.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Legislaturplanung 2011–201551 beinhaltet als ein Ziel die Stärkung der Attraktivität und Glaubwürdigkeit des schweizerischen Steuersystems (Ziel 6). Zur Erreichung dieses Ziels werden drei Massnahmen vorgeschlagen, darunter Massnahme 20 «Botschaft zur ökologischen Steuerreform verabschieden». Obschon heute eher von Ökologisierung des Steuersystems als von ökologischer Steuerreform im engeren Sinn die Rede ist, wird mit der Verankerung eines Klima- und Energielenkungssystems durch den vorgeschlage- nen Verfassungsartikel 131a Massnahme 20 der Legislaturplanung umgesetzt.

6.2 Verhältnis zur Strategie Nachhaltige Entwicklung

Die Schweiz hat die Nachhaltige Entwicklung zum langfristigen Staatsziel erhoben. In der Bundesverfassung ist die Nachhaltige Entwicklung mehrfach verankert, unter an- derem im einleitenden Artikel 2 zum Zweck der Eidgenossenschaft. Zudem ist ihr im Umweltbereich ein besonderer Artikel gewidmet (Art. 73). Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, formuliert der Bundesrat seine Absichten seit 1997 regelmässig in der Stra- tegie Nachhaltige Entwicklung. Die Strategie 2012–20156 ist eine Teilstrategie der Le- gislaturplanung. Sie will die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Umweltschutz und dem sozialen Zusammenhalt in Einklang bringen. Der Aktionsplan dieser Strategie ent- hält eine Massnahme «Ökologisierung des Steuersystems» (Massnahme 9-1), mit wel- cher der Bundesrat das Steuersystem stärker an dessen ökologischen Auswirkungen ausrichtet. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel 131a stellt eine Teilumsetzung dieser Massnahme dar.

6.3 Verhältnis zum Aktionsplan Grüne Wirtschaft

Der vom Bundesrat am 8. März 2013 gutgeheissene Aktionsplan Grüne Wirtschaft stellt die Grundlage für die Revision des Umweltschutzgesetzes dar. Diese Revision bildet den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für eine Grüne Wirtschaft». Die diesbezügliche Bot- schaft wurde am 12. Februar 201473 verabschiedet. Mit dem vorgeschlagenen Verfas- sungsartikel 131a kann Massnahme 22 des Aktionsplans Grüne Wirtschaft «Ökologisie- rung des Steuersystems» teilweise umgesetzt werden.

5 Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2011-2015 vom 15. Juni 2012, BBl 2012 7155

6 Im Internet abrufbar unter www.are.admin.ch, Rubrik Nachhaltige Entwicklung

7 BBl 2014 1817