Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 43 Seiten
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Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem
erzeugung der Atomkraftwerke Abfälle, deren Lagerung mit Strahlungsrisiken verbun- den ist, welche Ausgaben für den Bund nach sich ziehen können.
In Bezug auf die CO -Emissionen wird die Einführung eines Lenkungssystems langfristig
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zu den internationalen Bemühungen beitragen, die Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Der Bund könnte dann künftige Ausgaben wie beispielsweise Instandstel- lungskosten der Infrastruktur vermeiden. Wie in Kapitel 5.5 dargelegt zieht die Redukti- on der CO Emissionen auch eine Reduktion anderer Schadstoffe nach sich, was zu einer
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Entlastung bei den Gesundheitsausgaben führt.
5.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Da es sich beim Lenkungssystem um nationale Abgaben handelt, deren Rückverteilung grundsätzlich über die Krankenkassen und die Ausgleichkassen erfolgt, betrifft dessen Einführung die Kantonshaushalte nicht direkt. Sie kann jedoch indirekte Auswirkungen auf die Wirtschaft der Kantone (Ziff. 5.3.1) sowie weitere indirekte Wirkungen auf die Finanzen der Kantone (Ziff. 5.3.2) haben.
5.3.1 Wirtschaft der Kantone
Gesamtschweizerisch wird der Ertrag aus den Lenkungsabgaben langfristig vollständig rückverteilt. Allerdings werden die Kantone mit hohem Energieverbrauch zugunsten der Kantone mit geringem Verbrauch mehr beitragen als sie erhalten. Neben den erhobenen und erhaltenen Beträgen muss die Wirkung auf die Wirtschaft berücksichtigt werden.
Verschiedene Faktoren beeinflussen den Energieverbrauch: das Einkommen (einkom- mensschwache Kantone begünstigt), das Klima (Regionen mit milderem Winter be- günstigt), der öffentliche Verkehr (Agglomerationen begünstigt), die Verfügbarkeit al- ternativer Energien (Regionen mit Sonne, Holz, Wind usw. begünstigt), die Struktur der Wirtschaft (Regionen mit Ausrichtung auf geringverbrauchende Branchen begünstigt). Die Auswirkungen auf die Kantone können ein unterschiedliches Mass oder eine unter- schiedliche Richtung aufweisen je nachdem, ob die Unternehmen oder die Haushalte betrachtet werden (Ecoplan 2015). Bergregionen wären benachteiligt, da dort das Au- to weniger gut durch den öffentlichen Verkehr ersetzt werden kann und allenfalls das Klima rauer ist, könnten aber beispielsweise Holz als Brennstoff besser nutzen. Gemäss Ecoplan (2015, Ziff. 5.2) wären die regionalen Unterschiede verhältnismässig gering. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel sieht keinen Ausgleich unter den Regionen vor.
5.3.2 Indirekte Auswirkungen auf die Finanzen der Kantone
Die Kantonshaushalte wären von indirekten Auswirkungen betroffen. Eine Auswirkung auf ihre Volkswirtschaft, die jedoch gering bleiben dürfte, würde sich in ihren Finanzen insbesondere auf der Einnahmenseite niederschlagen. Ausserdem würden sich auch ge- ringere Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf die Kantone auswirken, die mit einer Erhöhung dieser Steuer kompensiert werden könnten. Zudem erhalten die Kantone ei- nen Drittel der LSVA. Wie bereits gesagt würde die allfällige Wirkung auf die Einnah- men durch die Vermeidung der doppelten Anrechnung kompensiert. Hingegen würden rückläufige Einnahmen der LSVA aufgrund des Minderverkehrs nicht ausgeglichen. Das ist folgerichtig, da die LSVA in erster Linie darauf abzielt, dass der Schwerverkehr für die Kosten aufkommt, die er verursacht, und dass diese Kosten bei geringerem Verkehr rückläufig wären. Die Kantone (und Gemeinden) kennen teils bereits heute ähnliche Stromabgaben, wie sie der Bund nach dem neuen Verfassungsartikel 131a erheben