Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 43 Seiten
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Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem
1 Ausgangslage
1.1 Energiestrategie 2050
Seit längerer Zeit verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern und den Ausstoss von Treibhausgasen zu verringern. Die Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 hat diese Stossrichtung bestärkt. Bun- desrat und Parlament haben noch im selben Jahr einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt. Dieser Entscheid sowie weitere, seit Jahren zu beobachtende tiefgreifende Veränderungen insbesondere im internationalen Energieumfeld bedingen einen sukzessiven Umbau des Schweizer Energiesystems bis ins Jahr 2050. Der Bundesrat hat hierfür die Energiestrategie 2050 (ES 2050) erarbeitet, welche den Umbau des Energiesystems in zwei Etappen vorsieht.
Mit der Energiestrategie 2050 soll die Energieeffizienz in den Bereichen Gebäude, In- dustrie, Dienstleistungen sowie Mobilität erhöht werden. Gemäss den vom Bundesrat in der erwähnten Botschaft unterbreiteten Zielen soll der durchschnittliche Endenergie- verbrauch pro Person und Jahr bis 2035 gegenüber dem Basisjahr 2000 um 43 Prozent sinken (16 % bis 2020). Beim Strom beträgt die vorgeschlagene Verbrauchsreduktion 13 Prozent bis 2035 (3 % bis 2020). Zudem soll die Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien erhöht werden. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll die durchschnittli- che Jahresproduktion von Elektrizität aus neuen erneuerbaren Energien im Jahr 2020 bei 4,4 Terrawattstunden (TWh) liegen, im Jahr 2035 nach Möglichkeit bei 14,5 TWh. Dies entspricht rund 26 Prozent des geschätzten Stromverbrauchs im Jahr 2035.
Heute stammen 80 Prozent der in der Schweiz verbrauchten Energieressourcen aus dem Ausland (Erdöl, Erdgas, Kohle sowie nukleare Brennelemente). Die Verbrennung und der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe verursachen erhebliche Umweltbelastungen, deren Kosten für die Allgemeinheit nur teilweise gedeckt sind. Dadurch resultieren fal- sche Preissignale und ein zu hoher Energieverbrauch.
Die erste Etappe bis 2021 beinhaltet ein Massnahmenpaket, zu welchem der Bundes- rat eine umfassende Gesetzesvorlage ausgearbeitet hat, die derzeit vom Parlament beraten wird (Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 20501). Zu den Massnahmen gehört das Ausschöpfen von Effizienz- potenzialen, welche die Schweiz mit bereits heute vorhandenen oder absehbaren Tech- nologien oder mit etablierten Instrumenten realisieren kann, z.B. Zielvereinbarungen mit der Industrie, Labels und Vorschriften. Ausserdem sollen die bestehenden Förder- instrumente zum Ausbau der neuen erneuerbaren Energien sowie zur energetischen Sanierung des Gebäudeparks verstärkt werden. Dazu gehören der Ausbau der Einspei- severgütung und deren marktorientierte Weiterentwicklung mittels Direktvermarktung, Investitionshilfen (sowohl Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen wie auch Beiträge für andere Anlagen) sowie die sogenannte Eigenverbrauchsregelung und wett- bewerbliche Ausschreibungen.
In einer zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 sollen Klima- und Energiepolitik ge- meinsam neu ausgerichtet werden. Ab 2021 soll ein Übergang vom Förder- zum Len- kungssystem stattfinden. Der in diesem Bericht vorgeschlagene Verfassungsartikel bildet die Grundlage für diese zweite Phase.
1 BBl 2013 7561