Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 43 Seiten

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Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem

und regulatorischen Massnahmen Vorteile auf. Erstens können mit Lenkungsabgaben energie- und klimapolitische Ziele in der Regel zu tieferen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht werden als mit Fördermassnahmen oder Vorschriften. Das Setzen von richti- gen Preissignalen durch Lenkungsabgaben trägt dem Verursacherprinzip Rechnung. Dies führt dazu, dass die Haushalte und Unternehmen die tatsächlichen Kosten ihrer Handlungen bei ihren Konsum- und Produktionsentscheidungen einfliessen lassen. Lenkungsabgaben verteuern Aktivitäten, die direkt oder indirekt die Umwelt via Ener- gie- und Ressourcenverbrauch belasten. Zweitens lässt die Veränderung der relativen Preise durch die Lenkungsabgaben den Haushalten und Unternehmen die grösstmög- liche Entscheidungsfreiheit, ihr Verhalten dort anzupassen, wo dies zu den geringsten Kosten möglich ist. Drittens bewirken die preislichen Anreize, dass fortwährend wei- tere, noch bessere Möglichkeiten gesucht werden, um Emissionen und Energiever- brauch zu reduzieren. Dies bewirkt dynamische Innovationsanreize, da sich Investitio- nen in energiesparende- und emissionsmindernde Technologien lohnen. Der Einsatz von Lenkungsabgaben im Klima- und Energiebereich begünstigt ausserdem die erwünschte Strukturveränderung in Richtung einer weniger energieintensiven Volkswirtschaft mit effizienter Energienutzung.

Lenkungsabgaben sind auch vorteilhaft weil sie keine Mitnahmeeffekte erzeugen. Bei Fördermassnahmen besteht stets die Gefahr, dass Fördergelder in Anspruch genom- men werden, obwohl das gewünschte Verhalten – wie beispielsweise die energeti- sche Sanierung der Gebäudehülle – auch ohne die staatliche Förderung erfolgt wäre («Mitnahmeeffekt»). Die Förderung der Energieeffizienz, ob mittels Regulierung oder Fördermassnahmen, kann zudem die unerwünschte Wirkung haben, zum Mehrver- brauch anzuregen. Dies wird oftmals als «Reboundeffekt» bezeichnet. Lenkungsabgaben hingegen erhöhen den Energiepreis und geben dadurch einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit fossilen Energieträgern und Strom.

Ein weiterer Vorteil von Lenkungsabgaben besteht darin, dass regressive Verteilungs- wirkungen kompensiert werden können. Dies zum Beispiel durch eine pro Kopf Rückverteilung der Erträge an die Bevölkerung.

Der Vollzugsaufwand für die Abgabenerhebung und die Rückverteilung der Erträge ist verhältnismässig gering, die Transparenz für Wirtschaft und Bevölkerung hoch.

2.3 Regelungsbedarf auf Verfassungsstufe

Der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem mit Klima- und Stromabgaben stellt eine grosse Veränderung der institutionellen und fiskalischen Ordnung dar. Mit der Ver- ankerung in der Verfassung wird der Grundsatz der Lenkungsabgaben demokratisch legitimiert.

Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung lässt dem Gesetzgeber verhältnismässig viel Spielraum bei der Ausgestaltung der Klima- und Stromabgaben. Sie stellt eine flexi- ble Übergangsphase zwischen dem Förder- und dem Lenkungssystem sicher.

Ausgangslage

Es gibt in der Schweiz derzeit zwei Arten von Lenkungsabgaben: die CO -Abgabe auf

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Brennstoffen, wie sie aus dem 5. Kapitel des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO -Emissionen hervorgeht, und die Lenkungsabgaben nach dem 6. Kapitel des Um-

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weltschutzgesetzes41 auf flüchtigen organischen Verbindungen (Art. 35a).

4 SR 814.01