Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 43 Seiten
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Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem
1.2 Klimapolitik
Die Klimaänderung hat Auswirkungen auf alle Umweltsysteme wie den Wasserkreislauf, den Boden, die Luft und die Biodiversität. Seit Messbeginn 1864 ist die Jahresmittel- temperatur in der Schweiz um rund 1,7° C angestiegen. In der Schweiz sind gewisse Auswirkungen, beispielsweise das Abschmelzen der Gletscher und das Auftauen des Permafrosts sowie Veränderungen in der Vegetation, bereits feststellbar. Auch intensi- ve Niederschläge und damit verbundene Hochwasser und Murgänge werden langfris- tig sehr wahrscheinlich zunehmen. Um die Auswirkungen des Klimawandels in Gren- zen zu halten, werden national und international Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel unternommen.
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich die Schweiz auf internationaler Ebene dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008–2012 um durchschnittlich 8 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Diese Vorgabe wurde auf nationaler Ebe- ne im CO -Gesetz in ein Reduktionsziel für die energiebedingten CO -Emissionen von
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minus 10 Prozent gegenüber 1990 überführt. Auf internationaler Ebene konnte die Schweiz ihr Kyotoziel erreichen. Dabei wurden die in der Schweiz erzielten Reduktions- leistungen und die im Ausland erworbenen Emissionsminderungszertifikate sowie die CO -Senkenleistung der Schweizer Wälder entsprechend den international vereinbarten
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Bilanzierungsregeln berücksichtigt.
Das Ziel der CO -Gesetzgebung konnte zwar insgesamt erreicht werden. Die Emissionen
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sanken jedoch nicht in allen Sektoren in gewünschtem Ausmass. Insbesondere das im CO -Gesetz verankerte Teilziel für Treibstoffe wurde deutlich verfehlt: angestrebt wurde
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eine Reduktion der Treibstoffemissionen von 8 Prozent, effektiv sind sie zwischen 1990 und 2012 um 13 Prozent gestiegen.
Mit der Erreichung ihres Kyoto-Ziels hat die Schweiz ein erstes Etappenziel erreicht. So- wohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene sind jedoch weitere, bedeutende Emissionsreduktionen notwendig, wenn die globale Temperaturerwärmung im Durch- schnitt bis Ende Jahrhundert auf 2 Grad Celsius beschränkt werden soll. Das aktuelle CO -Gesetz hat zum Ziel, die Emissionen in einem Masse zu reduzieren, dass die Schweiz
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einen Beitrag leistet, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu beschränken.
Anfang 2013 ist das totalrevidierte CO -Gesetz2 in Kraft getreten. Gemäss dem im CO -
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Gesetz festgeschriebenen Ziel soll der Ausstoss der Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um mindestens 20 Prozent vermindert werden – dies durch die Umsetzung von Massnahmen im Inland. Gemäss CO -Gesetz ist die Berücksichtigung
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ausländischer Zertifikate für einige Akteure punktuell und in begrenztem Umfang zu- lässig. Die Zielerreichung soll mittels regulativen Massnahmen und marktorientierten Instrumenten wie der CO -Abgabe auf Brennstoffen mit ihren Zweckbindungen – dem
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Gebäudeprogramm und dem Technologiefonds –, dem Emissionshandelssystem und den Verminderungsverpflichtungen für Unternehmen sichergestellt werden. Zu den re- gulativen Massnahmen gehören Emissionsvorschriften für neue Personenwagen sowie die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe und Betreiber fossil-thermi- scher Kraftwerke.
Auch in Zukunft wird die Ausrichtung der Schweizer Klimapolitik stark von den Zielen der internationalen Klimapolitik und von den neusten wissenschaftlichen Erkenntnis- sen geprägt sein. Der Bundesrat hat am 19. November 2014 das Verhandlungsman- dat für die internationale Klimakonferenz in Lima 2014 verabschiedet. Er beabsichtigt, auf internationaler Ebene ein Reduktionsziel von mindestens minus 50 Prozent bis