Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Die kantonalen Konferenzen
Die FDK und die EnDK befürworten die Vorlage in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Sie begrüssen die Schaffung einer Verfassungsgrundlage, die der Vorlage die nötige Legitimation verleihe. Sie erachten an die Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilte Lenkungsabgaben als geeignetes Instrument, welches richtige Preissignale für die Wirtschaftsakteure setzte und die Ziele zu möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten verfolgen könne. Sie sprechen sich für eine breite Bemessungsgrundlage aus, die Treibstoffe, Brennstoffe und Strom umfasst. Angesichts der laufenden Diskussion um neue Finanzierungsmechanismen im Bereich des Strassenverkehrs und des Stroms möchten sie bis zur Einführung neuer Rahmenbedingungen des Strommarktes aber auf eine Treibstoffabgabe verzichten. Sie befürworten das Ende des Gebäudeprogramms und der KEV gemäss dem Wunsch des Bundesrats. Sie stellen fest, der bisherige Weg über Vorschriften und finanzielle Förderung stosse offensichtlich an Grenzen. Eine Rückverteilung über die Anrechnung an Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge lehnen die FDK und die EnDK ab.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) unterstützt die Vorlage nur unter gewissen Bedingungen: (i) Rücksichtnahme auf wirtschaftlich besonders betroffene Re- gionen im selben Masse wie auf Unternehmen und Ergänzung des Verfassungsartikels in diesem Sinn; (ii) vorderhand keine Abgabe auf Treibstoffen; (iii) im Strombereich Einfüh- rung eines Endverbraucher-Quotenmodells, das die KEV ablöst, und erst dann Prüfung der Möglichkeit einer Stromabgabe; (iv) ES 2050 als Gesamtpaket ohne Etappierung.
Kantone
Die Mehrheit der Kantone (AI, AG, AR, BE, BS, FR, JU, LU, OW, SG, SO, SZ, VD, ZG, ZH) befürwortet die Vorlage.
AG begrüsst die planmässige Reduktion und Abschaffung der Förderung und die Einführung reiner Lenkungsabgaben mit vollständiger Rückverteilung und ohne neue Teilzweckbindungen des Ertrags. Zentral seien die vollständige Rückverteilung der Erträge an Bevölkerung und Unternehmen sowie die Wahrung der Haushaltsneutralität der Kantone. Die Schaffung einer Verfassungsgrundlage mit obligatorischem Referendum, auch wenn sie nur lenkende und aufgrund der Rückverteilung keine fiskalische Wirkung habe, sei von grosser Bedeutung. Der Mechanismus zur Erhaltung der Mineralölsteuereinnahmen sei jedoch unklar. Es müsse transparent aufgezeigt werden, mit welchen Modalitäten bzw. mit welcher Rechtsgrundlage die Sätze derart angepasst werden könnten, dass die Mineralölsteuereinnahmen zugunsten von Bund und Kantonen trotz Lenkungsabgaben gewährleistet blieben.
AR begrüsst den raschen Umstieg von einem komplexen, teuren und mit vielen bautechnischen Vorschriften verbundenen Fördersystem auf ein staatsquotenneutrales Lenkungssystem, welches für Unternehmen und Haushalte Anreize schaffen kann, ihren Energieverbrauch dort anzupassen, wo die Kosten am geringsten seien. Die Verfassungsgrundlage erachtet AR als umso nötiger, je umfassender die Abgabe gestaltet werde. Der Verfassungsartikel sei ausserdem so zu formulieren, dass keine Teilzweckbindungen mehr bestehen.
BE unterstützt die Vorlage vorbehaltslos; sie sei für die Umsetzung der ES 2050 nötig und die Verankerung in der Verfassung sei gerechtfertigt. Bei der Umsetzung seien jedoch die Haushaltsneutralität zu wahren und die finanzpolitische Planbarkeit für die Kantone sicherzustellen. Ein Vorteil der Lenkungsabgaben sei unter anderem die Reduktion der Abhängigkeit von ausländischen Energieimporten. Es sei nachvollziehbar, in einer ersten Phase auf eine Treibstoffabgabe zu verzichten; längerfristig sei jedoch klar, dass Treibstof-