Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
fe ein integraler Bestandteil des Lenkungssystems sein müssten. BE begrüsst die Option eines Mobility Pricings im Rahmen der Umsetzung des Verfassungsartikels und stellt sich für allfällige Pilotversuche in seinen Städten und Agglomerationen zur Verfügung.
BS begrüsst einen möglichst raschen Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem und stützt sich dabei hauptsächlich auf die eigenen Erfahrungen mit derStromabgabe. Begrüsst wird auch der Verfassungsartikel, der für die nötige Legitimation sorge. Zentral sind für BS die haushaltsneutrale Umsetzung und die vollumfängliche Rückverteilung der Erträge ohne Teilzweckbindung an Bevölkerung und Unternehmen.
JU befürwortet die Lenkungsabgaben als geeignetes Instrument, um den Energiekon- sum und den CO –Ausstoss zu senken. Dabei wird jedoch auf einige Unbekannte der
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Vorlage hingewiesen, vor allem was die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kantone anbelange. In diesem Sinne sei im Verfassungsartikel die Möglichkeit einer allfälligen regionalen Kompensation offenzuhalten und sicherzustellen, dass das Lenkungssystem für die Kantone haushaltsneutral sei. JU befürwortet eine nach Herkunft differenzierte Stromabgabe, um die erneuerbaren Energien weiter zu entwickeln. Ausserdem sei die Abschaffung der Fördermassnahmen genauer zu analysieren.
LU schliesst sich im Wesentlichen der Stellungnahme der FDK/EnDK an, ist aber kritisch gegenüber dem Verzicht auf eine Treibstoffabgabe, da dadurch die Ziele des Systemwechsels infrage gestellt würden.
SO befürwortet den Wechsel zu einem Lenkungssystem, das sowohl auf der Erhebungsals auch auf der Rückverteilungsseite effizienter sei als ein Fördersystem. Künftige Abga- ben dürften aber keinesfalls zu einer Erhöhung der Staatseinnahmen führen, müssten also staatsquotenneutral sein. Die Sicherung der Haushaltsneutralität sei für die politische Akzeptanz einer Energieabgabe sehr wichtig.
SG begrüsst den vorgeschlagenen Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem sowie dessen Verankerung in der Verfassung. Der Übergang habe überdies den Effekt, dass die energiepolitische Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (Art. 89 Abs. 4 BV) geklärt werde.
VD unterstützt die ES 2050 und ihre zweite Etappe mit Lenkungsabgaben. Der Abbau der Fördermassnahmen müsse aber sorgfältig geprüft werden. Für grössere Akzeptanz in der Bevölkerung sei die Frage der Treibstoffe pragmatisch anzugehen. Die Bemessungsgrundlage der Kantone dürfe insbesondere bei der LSVA keinesfalls geändert werden. Eine Rückverteilung der Erträge aus den Lenkungsabgaben über andere Steuern oder Sozialversicherungsabgaben lehnt VD ab. Die Rückverteilung solle vielmehr über Schecks an die Bevölkerung erfolgen, wenn dies kostengünstig machbar sei, damit die Rückverteilung sichtbar sei und nicht andere Kosten verdecke.
ZG spricht sich für die Vorlage, jedoch gegen eine Rückverteilung über andere Steuern aus. Die vollständige Rückverteilung ist für ZG ein besonders wichtiges Anliegen.
ZH zieht ein einfaches, staatsquotenneutrales Lenkungssystem einem komplexen und teuren Fördersystem vor und begrüsst die Verankerung in der Verfassung. Das System müsse aber für die Kantone und Gemeinden haushaltsneutral ausgestaltet sein. Eine Rückverteilung in Form von Steuergutschriften bei der direkten Bundessteuer oder der kantonalen Einkommenssteuer wird abgelehnt. Ausserdem fordert ZH, den Kreis der befreiten Unternehmen restriktiv festzulegen und den Unternehmen und Haushalten genügend Zeit für die Anpassung zu lassen.