Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

BL ist als einziger Kanton gegen die Vorlage. Er lehnt die Einführung eines Lenkungssystems in der beschriebenen Form ab und beantragt, das bewährte System der Investitionsbeihilfen weiterzuführen, das sowohl für die Wirtschaft als auch für die Umwelt rasche und messbare Wirkung erziele. Die Lenkungswirkung der Abgaben sei grundsätzlich fragwürdig, und die Abgaben seien kaum sozialverträglich (Mietproblematik). Klima- abgaben auf Treib- und Brennstoffen könnten unterstützt werden, wenn es sich nicht um Lenkungsabgaben, sondern um Finanzierungsabgaben handeln würde (z.B. Finanzierung der Strasseninfrastruktur). Eine Stromabgabe wird abgelehnt, da sie die Wettbewerbsfä- higkeit des Standorts Schweiz gefährde.

Gemeinden und ihre Verbände

Der Schweizerische Gemeindeverband befürwortet die Vorlage und insbesondere die Legitimierung an der Urne. Er spricht sich für die vollständige Rückverteilung der Erträge und eine pragmatische und etappenweise Umsetzung der Gesetze aus. Die Übergangsfrist sollte genügend lang sein, was mit der Vorlage gegeben sei. Während dieser Übergangsphase müsse eine Neuorientierung der kommunalen Förderbestrebungen ermöglicht werden und nachhaltige kommunale Initiativen dürften nicht gefährdet werden. Eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen wird in einem ersten Schritt abgelehnt.

Der Schweizerische Städteverband unterstützt die Vorlage. Lenkungsabgaben seien auf allen nicht erneuerbaren Energiequellen (Treibstoffe, Brennstoffe und Strom) und in der Höhe zu erheben, dass sie einen genügend starken Lenkungseffekt erzielen. Es stelle sich aber die Frage, ob die vorgesehene Kann-Formulierung in der Bundesverfassung nicht zu unverbindlich sei. Aus Sicht des Städteverbands sollten die Fördermassnahmen an die Wirksamkeit des neuen Lenkungssystems gekoppelt werden. Weiter wird angeregt, den Titel des Verfassungsartikels nochmals zu prüfen, da dieser den falschen Eindruck erwecke, dass Strom CO -frei sein, und ihn durch «Klima- und Energieabgaben» oder

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«Lenkungsabgaben zur Erreichung nationaler Klima- und Energieziele» zu ersetzen.

Die einzige direkt Stellung nehmende Gemeinde Gipf-Oberfrick (AG) befürwortet die Vorlage.

3.2 Politische Parteien

Die Mehrheit der im Parlament vertretenen politischen Parteien (Grüne, SPS, CVP, BDP, glp) unterstützt die Vorlage, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, wie beispielsweise die Berücksichtigung der Randregionen oder die Beibehaltung der Förderung. Eine Min- derheit (FDP, SVP) lehnt die Vorlage ab, weil die Ziele der ES 2050 noch nicht definiert seien oder um den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht zu beeinträchtigen.

Die Grünen sind für Lenkungsabgaben, aber gegen die Abschaffung der Förderungmassnahmen (Gebäudeprogramm und KEV). Ihres Erachtens ist eine Kombination ver- schiedener Instrumente (Vorschriften, Fördermassnahmen und Abgaben) nötig, um die anvisierten Ziele zu erreichen. Es sei falsch, die Fördermassnahmen mit fixen Terminen in der Bundesverfassung abzuschaffen, während die Einführung des Lenkungssystems dem parlamentarischen Prozess überlassen werde. Die Grünen fordern Lenkungsabgaben auf den Brennstoffen, den Treibstoffen (sofort einzuführen) und dem Strom (differenzierte Abgabe). Anstelle der Ausnahmeregeln nach dem Giesskannenprinzip, welche die Ef- fektivität der Lenkungsabgabe mindern würden, werden Grenzausgleichsmassnahmen gefordert (Belastung der grauen Energie importierter Produkte und Befreiung exportierter Produkte). Die Grünen befürworten die Möglichkeit, die Erträge zur Verstärkung der Lenkungswirkung zweckgebunden einzusetzen und die Möglichkeit einer Anrechnung an die Steuern.