Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
Einzelne Antwortende erachten ausserdem Grenzausgleichsmassnahmen als adäquate Abfederungsmassnahme. Einige Teilnehmende lehnen die vorgeschlagenen Abfederungsmassnahmen ab.
Verwendung der Erträge
Die Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich für eine vollständige Rückverteilung der Er- träge der Lenkungsabgaben und gegen Teilzweckbindungen für Fördermassnahmen aus. Als wesentliche Begründungen werden die Umsetzung tatsächlicher Lenkungsabgaben und nicht von Steuern, der Wunsch, Lenkung und Förderung nicht zu vermischen, sowie der mit den Förderprogrammen verbundene hohe administrative Aufwand genannt. Eine Minderheit spricht sich für Teilzweckbindungen aus, hauptsächlich für Einlagen in den Technologiefonds nach 2025 durch Mittel der Klimaabgabe und zur Förderung bestimm- ter Technologien nach 2030 durch Mittel der Stromabgabe.
Die Möglichkeit einer Anrechnung an die Steuern oder die Sozialversicherungsbeiträge wird mehrheitlich abgelehnt. Die meistgenannten Gründe dafür sind unerwünschte Verteilungswirkungen dieser Rückverteilungsart, die Vermischung von Lenkungs-und Finanzierungsziel und der zusätzliche administrative Aufwand. Diese Akteure fordern meist die Streichung des entsprechenden Satzes im Verfassungsartikel. Nur eine Minderheit hält eine Anrechnung an die Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge für prüfenswert. Einige Teilnehmende üben Kritik am gegenwärtigen Rückverteilungssystem, welches Unternehmen des tertiären gegenüber dem sekundären Sektor bevorzuge, und schlagen alternative Kriterien vor (Rückverteilung nach Branche oder begrenzter Betrag).
Abbau der Fördermassnahmen
Die Mehrheit der Antwortenden unterstützt den Abbau des Gebäudeprogramms aus verschiedenen Gründen wie der Konsistenz des Lenkungssystems, Schwächen des Gebäudeprogramms oder der klaren Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen. Einige Teilnehmende fordern eine raschere Abschaffung. Andere stimmen dem Abbau nur unter gewissen Bedingungen zu, beispielsweise dass er von der Zielerreichung abhängig gemacht werde. Eine Minderheit ist gegen die Abschaffung des Gebäudeprogramms. Das bewährte Instrument sei notwendig für die Erreichung der Ziele. Die Gegner der Abschaffung befürchten ein Instrument aufgeben zu müssen, bevor die Lenkungsabgaben einen genügenden Ersatz dafür bieten. Desweiteren werden Bedenken geäussert bezüglich der Mieterproblematik.
Der Abbau der KEV wird mit einer geringeren Mehrheit als beim Gebäudeprogramm befürwortet. Auch Befürworter des Abbaus teilen die Ansicht, dass die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien und der Erhalt der Wirtschaftlichkeit der Wasserkraft in der Schweiz von noch nicht vorhandenen Massnahmen sichergestellt werden müssten wie dem neuen Strommarktdesign, einem Quotenmodell oder einer nach Produktionsart differenzierten Stromabgabe. Eine Minderheit lehnt die Abschaffung der KEV ab; sie be- fürchtet ein bewährtes und noch optimierbares Instrument aus der Hand zu geben, ohne über eine Alternative zu verfügen.
Kompetenzerweiterung des Bundes
Nur eine Minderheit steht einer moderaten Kompetenzerweiterung des Bundes im Energiebereich positiv gegenüber. Viele Teilnehmende haben sich nicht zur Frage geäussert, weil ihnen ein konkreter Vorschlag fehlte, zu dem sie hätten Stellung nehmen können.