Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten
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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem
3 Gesamtbeurteilung
Die erste Frage der Vernehmlassung betraf die Zustimmung zum Grundsatz des Übergangs von einem Förder- zu einem Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich und wie die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung insgesamt beurteilt wird.
Ohne dass eine deutliche Mehrheit erkennbar wäre, zeichnen sich drei Trends ab. Die grösste Gruppe der Antwortenden stimmt der Vorlage nur unter gewissen Bedingungen zu. Diese Bedingungen sind vielseitig, teils widersprüchlich und bezüglich ihrer Machbar- keit sehr unterschiedlich. Genannt werden insbesondere: die gleichzeitige Behandlung der beiden Etappen der ES 2050 (z.B. BDP), eine internationale Koordination (z.B. eco- nomiesuisse und Swissmem), eine sofortige Treibstoffabgabe (SPS, Grüne, Swissmem, usw.), keine Treibstoffabgabe (CVP, FDP, usw.), eine differenzierte Stromabgabe (SPS, Grüne, usw.), die Befreiung oder Berücksichtigung der Berg- und Randregionen (CVP, Gebirgskantone, usw.), die Beibehaltung der Förderung (SPS, Grüne, Umweltorganisati- onen, usw.), die Anbindung des Schweizer Systems für den Emissionshandel an das der EU (insbesondere Wirtschaftsverbände).
Eine zweite Gruppe lehnt die vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen teils vehement ab. Dazu gehören insbesondere die FDP und die SVP sowie verschiedene Wirtschaftsdachverbände. Ihr Hauptargument besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zu gefährden.
Eine dritte Gruppe, hauptsächlich bestehend aus den Kantonen und einigen Vertretern der Energiewirtschaft und der energiepolitischen Organisationen, unterstützt die Vorlage, da Lenkungsabgaben das wirksamste und effizienteste Mittel zur Erreichung der Klima- und Energieziele seien.
3.1 Kantone und Gemeinden
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinen und Finanzdirektoren (FDK) und die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) befürworten die Vorlage zur Einführung von Lenkungsabgaben – die geeignetsten Instrumente zur Verfolgung der Ziele – und der Abschaffung der Förderung, während die Regierungskonferenz der Gebirgskantone der Vorlage nur unter gewissen Bedingungen – insbesondere der Berücksichtigung der Bergregionen – zustimmt. Die Mehrheit der Kantone (AI, AG, AR, BE, BS, FR, JU, LU, OW, SG, SO, SZ, VD, ZG, ZH) spricht sich für die Vorlage aus, vorwiegend mit der Begrün- dung, ein System mit Lenkungsabgaben, deren Erträge vollständig an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt würden, sei das geeignetste Instrument für die Erreichung der Klima- und Energieziele. Es setze die richtigen Preissignale und erlaube die Ziele zu möglichst geringen Kosten zu erreichen. Diese Kantone begrüssen auch die Verankerung in der Bundesverfassung. Eine Minderheit der Kantone (GE, GL, GR, NE, NW, SH, TG, TI, UR, VS) befürwortet die Vorlage unter gewissen Bedingungen, beispielsweise die Be- rücksichtigung der Randregionen oder der Mietproblematik und die Weiterführung der Förderung. Nur ein Kanton (BL) spricht sich dagegen aus. Der Schweizerische Gemeinde- verband und der Schweizerische Städteverband unterstützen die Vorlage.