Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

AI befürwortet den vorgeschlagenen Verfassungsartikel. Die Kantone FR und OW schliessen sich der Stellungnahme der FDK/EnDK an. SZ ist ebenfalls der gleichen Meinung wie die FDK/EnDK.

Ein Minderheit (GE, GL, GR, NE, NW, SH, TG, TI, UR, VS) befürwortet die Vorlage nur unter Bedingungen.

GE befürwortet die Umstellung grundsätzlich, ist aber der Meinung, der Wechsel zu ei- nem Lenkungssystem sollte nicht zu einem im Voraus festgelegten Termin erfolgen. Zuvor müsse aufgezeigt werden, dass mit dem Wechsel nicht die Entwicklung der erneuerbaren Energien blockiert werde und dass die Ziele der ES 2050 nicht infrage gestellt würden. Das Gebäudeprogramm und die KEV sollten so lange wie für die Erreichung der energiepolitischen Ziele nötig beibehalten werden. Zudem dürfe die Einführung eines Lenkungssystems nicht von vornherein jede Möglichkeit zur Finanzierung von Energiezielen mittels Teilzweckbindung des Abgabenertrags ausschliessen. Schliesslich werde die Frage der Mieterinnen und Mieter im Bericht nicht erläutert. Ohne Änderungen bei den Rah- menbedingungen im Mietbereich würde eine Stromabgabe zulasten der Mieter ausfallen und böte keinen Anreiz für die Eigentümer, in energetische Gebäudesanierungen zu investieren.

NE unterstützt den Grundsatz der Lenkungsabgaben, ist aber gegen eine Treibstoffabgabe. Zudem erachtet er die Abschaffung der Förderung als verfrüht und fordert fünf oder zehn Jahre längere Fristen. Ein Grund dafür ist die Nichtberücksichtigung der Problematik des Mietmarktes und der Stellung der Mieterinnen und Mieter im erläuternden Bericht. NE möchte die Frage einer allfälligen Kompensation der Einbussen bei der Unternehmensbesteuerung durch die neuen Lenkungsabgaben zur Debatte stellen.

SH befürwortet den Übergang grundsätzlich, fordert aber Anpassungen. Die Förderprogramme seien nicht zu einem im Voraus bestimmten Termin, sondern nach dem Grad der Zielerreichung abzubauen. Und die Lenkungsabgaben seien so hoch anzusetzen, dass die Klima- und Energieziele des Bundes erreicht würden (Szenario NEP).

TG begrüsst die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für den Übergang vom Förderzum Lenkungssystem. Die Abschaffung von Fördermassnahmen erachtet TG als richtigen und konsequenten Schritt. Es sei aber heute nicht absehbar, ab wann die Förderinstrumente nicht mehr benötigt würden. Sie sollten deshalb so lange beibehalten werden, bis feststehe, dass die klima- und energiepolitischen Ziele auch ohne sie erreicht werden können.

TI befürwortet die Vorlage, wenn bei der Befreiung unzumutbar betroffene Regionen ebenso berücksichtigt werden, wie dies bei den Unternehmen der Fall ist. Der Verfassungsartikel müsse in diesem Sinne angepasst werden. Das Lenkungssystem sei rascher einzuführen als geplant, und die KEV rasch durch ein Quotenmodell zu ersetzen. Wichtig sei zudem, eine Zweckbindung der Erträge auszuschliessen und bei der Festlegung der Treibstoffabgabe bestehende Abgaben und die Abhängigkeit gewisser Regionen vom Auto zu berücksichtigen.

Die Kantone GL, GR, NW, UR, und VS schliessen sich der Stellungnahme der RKGK an. VS fordert die gleiche Rücksicht auf wirtschaftlich besonders betroffene Regionen wie bei den Unternehmen, auf eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen zu verzichten und die ES 2050 als Gesamtpaket durchzuführen. VS weist auch auf die Problematik des Miet- marktes und der Überwälzung der Kosten auf die Mieter hin.