Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

4.5 Kompetenzerweiterung des Bundes (Art. 89 BV)

Im Rahmen der Vernehmlassung wurde eine Frage zu einem weiteren Thema gestellt: Ob eine Änderung von Artikel 89 BV zur Energiepolitik im Hinblick auf eine moderate Kompetenzerweiterung des Bundes parallel zur Vorlage über ein Klima- und energielenkungssystem sinnvoll sei.

Ausser GE und dem Schweizerischen Städteverband lehnen alle Kantone sowie die kantonalen Konferenzen (FDK und EnDK, RKGK) und der Schweizerische Gemeindeverband eine Kompetenzerweiterung des Bundes ab. Bei den Parteien sind die SPS und die BDP für, die CVP und die FDP gegen eine Erweiterung. Bei den Organisationen sind die Mei- nungen geteilt und nicht einfach zu typisieren. Erwähnenswert ist der hohe Anteil der Antwortenden, die nicht zu dieser Frage Stellung nehmen: oft weil sie keinen Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Lenkungssystem sehen oder weil es ihnen an einem konkreten Vorschlag fehlt.

Kantone und Gemeinden

Ausser GE und dem Schweizerischen Städteverband lehnen alle Kantone sowie die kantonalen Konferenzen (FDK und EnDK, RKGK) und der Schweizerische Gemeindeverband eine Kompetenzerweiterung des Bundes ab.

Die Gegner der Kompetenzerweiterung sehen keine stichhaltigen Gründe für eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes. Die im Bericht aufgeführten Gründe seien nicht geeignet eine Revision zu rechtfertigen. Die Kantone seien in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen und auch effizient zu erfüllen. Die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen im Gebäudebereich seien hinreichend klar geregelt. Mit der Einführung eines Lenkungssystems und dem Wegfall der Bundesförderung im Gebäudebereich werde eine tendenzielle Vermischung der Aufgaben wieder rückgängig gemacht. Der Kanton LU ist zwar gegen die Erweiterung, lehnt aber eine moderate Erweiterung nicht kategorisch ab, da ein stärkerer nationaler Rahmen für alle Planungs-, Bau- und Immobilienakteure Vorteile mit sich brächte. Mehrere Kantone weisen darauf hin, dass diese Frage keinen direkten Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Lenkungssystem habe. Einzelne Kantone führen folgende Argumente an: Die Kantone würden insbesondere beim Minergiestandard, dem Gebäudeenergieausweise, dem Harmonisierten Fördermo- dell der Kantone und den Mustervorschriften im Energiebereich über grosse Erfahrung verfügen. Die Mustervorschriften würden zudem einen hohen Grad an Harmonisierung der Energievorschriften bezwecken. Die gesetzlichen Vorschriften seien bereits sehr stark harmonisiert. Wollte man darüber hinausgehen, so wäre dies Sache der Kantone und nicht des Bundes. Die heutige Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ermögliche es den Kantonen, eine Rolle als Schrittmacher wahrzunehmen. Sie respektiere das Prinzip der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz. ZH würde eine Änderung der Bundesverfassung, wonach die Verantwortung im Gebäudebereich vollumfänglich den Kantonen zugeteilt wird, als sinnvoll erachten.

GE befürwortet eine Kompetenzerweiterung des Bundes unter der Voraussetzung, dass diese moderat bleibt. Mit den erweiterten Kompetenzen könnte der Bund Minimalvor- gaben machen. Den Kantone sei es dann freigestellt, diese zu verstärken. Aus Sicht des Schweizerischen Städteverbands wären solche Minimalvorgaben insbesondere im Hin- blick auf die heute sehr heterogene Regelung im Gebäudebereich sinnvoll. Anders als der Schweizerische Gemeindeverband befürwortet die einzige direkt zur Vernehmlassung Stellung nehmende Gemeinde Gipf-Oberfrick die Kompetenzerweiterung des Bundes.