Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/158: Verfassungsbestimmung über ein Klima- und Energielenkungssystem · 78 Seiten

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Ergebnisbericht I Verfassungsbestimmung I Klima- und Energielenkungssystem

scienceindustries, StWZ Energie AG, Swisselectric, Swissgrid AG, Swiss Textiles, Erdöl-Vereinigung, Verband Aargauischer Stromversorger. Die Gründe sind Kritik an der KEV, die weder die effizientesten Technologien noch eine bedarfsgerechte Produktion fördere, und Kosten im Zusammenhang mit dem Parallelbetrieb zweier Systeme. Das Beispiel Deutschland wird genannt, das es zu vermeiden gelte. Die meisten dieser Organisationen fordern die Abschaffung neuer KEV-Zusagen ab der Einführung der Lenkungsabgabe, wobei bis dahin eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen seien. Einige sind der An- sicht, die KEV sollte bis sie abgeschafft wird, optimiert werden. Die ewz und die Gruppe Grosser Stromkunden verweisen auf das Quotenmodell, ohne dieses aber explizit als Bedingung für ihre Zustimmung zur Abschaffung der KEV zu stellen.

Folgende Organisationen befürworten die Abschaffung der KEV mit Vorbehalt. ISOL-SUISSE, Suissetec und Swisspower stimmen dem Abbau zu, sofern die Abgaben eine ausreichende Lenkung zur Zielerreichung bewirken.

Folgende Organisationen lehnen die Abschaffung der KEV ab: ADUR, AEE, S.A.F.E., Schweizerische Energie-Stiftung, Genossenschaft Ökostrom Schweiz, InfraWatt, Suisse Eole, Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie und Swissolar, GEOTHERMIE.CH, Swisscleantech. Ihr Hauptargument: Die Lenkungsabgabe reiche nicht, um die Ziele bei den erneuerbaren Energien im Inland zu erreichen und die KEV abzulösen. Einige weisen darauf hin, dass auch dem erläuternden Bericht zufolge die Abgabe nach Produktionsart keinen Ersatz darstellen könne. Mehrere Organisationen vertreten die gleiche Haltung wie die Grünen. Nach Ansicht von Swisscleantech wäre der Ersatz der KEV durch eine Lenkungsabgabe nur möglich, wenn der europäische Strommarkt dahingehend umgebaut wird, dass nicht nur die marginalen Kosten abgebildet werden, sondern die vollen Kosten, die aus externen Kosten, Refinanzierung der Investitionen und marginalen Kosten bestehen. Ferner müsse die Herkunft des Stroms klar gekennzeichnet ist. Heute hingegen werde Strom als Graustrom gehandelt werde und allfällige Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbarer Energie über einen separaten Handel verkauft. Diese Reformen könnten nur auf europäischer Ebene erfolgen, weshalb es wenig Sinn mache, wenn die Schweiz in der Verfassung und mit fixem Termin die Abschaffung der KEV festlege. Wenn diese Reformen erfolgen, so würden Mitte des nächsten Jahrzehnts die erneuerbaren Technologien die günstigsten Produktionstechnologien. Die KEV würde sich dann von selber reduzieren, ausser man wolle in der Schweiz mit Technologien mit einem Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ausland produzieren (Windkraft) oder wenn künftig neue Technologien Unterstützung benötigen. GEOTHERMIE.CH weist auf die besondere Situation der stromgeführten Tiefengeothermie hin, die eine Risikogarantie benötige. Die Genossenschaft Ökostrom Schweiz ist der Ansicht, auch der aus Biogas produzierte Strom müsse unterstützt werden, und die KEV habe sich als effizientes Mittel bewährt. InfraWatt verweist auf den Fall der Stromproduktion durch Kläranlagen und dass die KEV noch optimiert werden könne.

Organisationen des privaten und öffentlichen Verkehrs

Nur der VCS und Pro Velo haben sich zur Frage geäussert. Sie sind mit der gleichen Argumentation wie die Grünen gegen den Abbau der KEV.

Umweltschutzorganisationen

Die Umweltschutzorganisationen lehnen die Abschaffung der KEV ab. Greenpeace, oeku Kirche und Umwelt, Pro Natura und WWF nennen dafür die gleichen Gründe wie die Grünen. Noé21 verweist bei der Antwort auf die zentrale Rolle der KEV, während die Lenkungsabgabe ein Instrument im Hinblick auf sparsamen Verbrauch sei. Die Stromleistung der hängigen KEV-Gesuche entspreche derjenigen von Mühleberg, Beznau I