Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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6 Zusammenfassung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Mehrheit (37) der Vernehmlassungsteilnehmenden (61) den Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz gutheisst.

Eine deutliche Mehrheit der Kantone begrüsst den Entwurf. Begrüsst wird besonders die landesweite Harmonisierung der Einbürgerungsvoraussetzungen, die einem einheitlichen Vollzug der Einbürgerungen in der Schweiz dienen. Einige Kantone äussern sich jedoch auch kritisch, weil sie einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand sowie Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung befürchten. Im Hinblick auf die notwendigen Umsetzungsarbeiten ist eine Inkraftsetzung des neuen Bürgerrechtsgesetzes sowie der Ausführungsverordnung im Frühjahr 2017 vorgesehen. Insgesamt sprechen sich 8 Kantone ausdrücklich gegen den vorgeschlagenen Zeitpunkt der Inkraftsetzung aus.

Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die sich vernehmen liessen, sprechen sich die SVP und die GPS gegen den Entwurf aus. Die SVP lehnt den Entwurf ab, weil dieser dem bei den Beratungen geäusserten Willen der Mehrheit des Parlaments widerspreche. Die GPS befürchtet aufgrund der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe willkürliche Entscheidungen im Einbürgerungsverfahren.

Unterstützung bekommt der Entwurf von den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete. Von den Dachverbänden der Wirtschaft begrüsst der SGV/USAM den Entwurf. Hingegen befürchtet Travail.Suisse, dass dem Prinzip der Verhältnismässigkeit sowie dem Prinzip der Nichtdiskriminierung mit dem Entwurf nicht genügend Rechnung getragen wird. Aus Sicht der EKM wurde die Chance verpasst, einen längst fälligen Perspektivenwechsel einzuleiten. Ebenfalls kritisch äussern sich weitere Organisationen, besonders im Hinblick auf die Integrationskriterien, weil deren Konkretisierung den Behörden weiterhin sehr viel Ermessen einräume. Sie fordern ein transparentes und professionelles Verfahren, das die Bewerberinnen und Bewerber vor Diskriminierung und Willkür schützt.

Die häufigsten Ablehnungen und Vorbehalte wurden gegen die Integrationskriterien geäussert. Diese Kriterien umfassen das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen, die Beachtung der inneren und äusseren Sicherheit sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung und die Sprachkompetenzen; ferner die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung sowie die Förderung und Unterstützung der Familienintegration.

Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst, dass die Bewerberinnen und Bewerber mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein müssen. Auch die Durchführung von Tests über die geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse wird kaum bestritten.

Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz: Die Bestimmung wird von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Vereinzelte Vernehmlassungsteilnehmende sind der Ansicht, dass nicht von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgegangen werden könne, wenn nur konkrete Anhaltspunkte vorliegen.