Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Mehr als ein Drittel äussern Vorbehalte betreffend die Präzisierung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, weil nicht alle Voraussetzungen mittels einer Registerabfrage geprüft werden können. Besonders die Ausnahmeregelungen, die eine Einbürgerung trotz Eintrag im Strafregister des Bundes zulassen, erscheinen als zu komplex. Dazu führen die Kantone aus, dass die Gemeinden keinen Zugriff auf das Strafregister-Informationssystem VOSTRA haben.

Respektierung der Werte der Bundesverfassung: Die Unterzeichnung der Loyalitätserklärung wird von knapp einem Drittel abgelehnt, weil es sich bloss um einen symbolischen Akt handle, der keinen wirksamen Beitrag zu einer loyalen Haltung gegenüber schweizerischen Grundwerten erwarten lasse. Falls an der Loyalitätserklärung festgehalten wird, soll der Bund gemäss einigen Vernehmlassungsteilnehmenden Form und Inhalt regeln.

Verständigungsfähigkeit in einer Landessprache: Die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden äussert Vorbehalte gegenüber dem Sprachnachweis, den die einbürgerungswilligen Personen erbringen müssen. Unterschiedliche Auffassungen bestehen zudem darüber, wie gut die Bewerberinnen und Bewerber eine Landessprache beherrschen müssen. Der Vorschlag des Bundesrates, wonach die mündlichen Sprachkompetenzen dem Referenzniveau B1 und die schriftlichen Sprachkompetenzen dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen sollen, wird von rund einem Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden kritisiert. Auch über die Voraussetzungen, die einen Nachweis des Sprachniveaus ausschliessen, bestehen unterschiedliche Auffassungen.

Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung: Rund ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden will, dass der Bezug von Sozialhilfe kein Einbürgerungshindernis darstellt, oder erachtet die Regelung zumindest als zu einschneidend. Der Kanton VD und die SKOS erkennen keine ausreichende Kompetenz des Bundesrates, um den Sozialhilfebezug zum Nichteinbürgerungsmerkmal zu erklären.

Förderung und Unterstützung der Integration der Familie: Diese Bestimmung lehnen 8 Vernehmlassungsteilnehmende ab, weil es sich um einen nicht abgeschlossenen Wunschkatalog mit grossem Ermessensspielraum für die Behörden handle.

Ausnahmen von den Integrationskriterien: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst, dass von der Erfüllung der Integrationskriterien für bestimmte Personengruppen abgesehen werden kann. Unterschiedliche Auffassungen bestehen darüber, welche Personengruppen von den Abweichungen betroffen sein sollen. Einige Vorschläge gehen dahin, dass Personen, die psychisch krank sind, an posttraumatischen Belastungsstörungen leiden oder eine Invalidenrente beziehen, von den Integrationskriterien ausgenommen werden.

Die Konkretisierung der Verfahrensabläufe stösst auf überwiegende Zustimmung, wobei mehrere Kantone den zusätzlichen Arbeitsaufwand kritisieren. Vereinzelte Kantone sowie die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete weisen darauf hin, dass die Ordnungsfrist für die Erarbeitung des Erhebungsberichts zur Beurteilung der Voraussetzungen einer erleichterten Einbürgerung kaum eingehalten werden könne. Die Erhöhung der Gebührentarife wird von den Kantonen grundsätzlich begrüsst. Der Umstand, dass die Gebühren in der Regel im Voraus und à fonds perdu eingefordert werden, wird einzig von Binational bemängelt.