Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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Das UNHCR empfiehlt, dass die besonderen Lebenssituationen auch bei der möglichen Überprüfung des Vertrautseins mit den schweizerischen Lebensverhältnissen in Betracht gezogen werden sollen.

Ablehnung

Kantone:

Parteien:

SVP

Verbände/interessierte Kreise:

Binational, EKM, humanrights, SFH, SRK, Operation Libero, Sans-Papiers, SGB, Unia

Die SVP beantragt für Absatz 1 Buchstabe b folgende Formulierung: «am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft in der Schweiz und in der Wohngemeinde teilnimmt.»

Die EKM (ebenso Binational, SGB) beantragt folgende Formulierung: «die Bewerberin oder der Bewerber ist mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut, wenn die Integration bejaht werden kann». Die EKM fordert, die zuständigen kantonalen Behörden hätten sicherzustellen, dass die Bewerberin oder der Bewerber sich mit geeigneten Hilfsmitteln oder Kursen auf den Test vorbereiten und einen solchen Test mit den für die Einbürgerung erforderlichen mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen bestehen kann. Die EKM (ebenso Binational, SGB, SFH) beantragt einen zusätzlichen Absatz, wonach das SEM die Kantone bei der Ausgestaltung allfälliger kantonaler Tests zu unterstützen habe.

humanrights führt aus, die Einbürgerungskriterien und deren Auslegung, die faktisch eine Anpassung an die «schweizerischen Lebensverhältnisse» verlangen würden, tendieren dahin, liberale Grundfreiheiten auf unzulässige Weise zu beschneiden.

Operation Libero ist der Ansicht, dass die Kriterien in Bezug auf den Grundwissenstest nicht für alle gleichermassen erfüllbar seien.

Das SRK weist darauf hin, dass die Anwendung des Integrationskriteriums «Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegt» ein Risiko für willkürliche Einschätzungen enthalte. Die Unia und Sans-Papier beantragen, Absatz 1 Buchstaben a–c seien zu streichen.

Keine Bemerkungen

Kantone:

AG, AI, BS, FR, GL, GR, JU, NW, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZH

Parteien:

CVP, EVP, GPS, JSVP

Verbände/interessierte Kreise:

ASO, cerebral, CP, CSP, C9FBA, DVLS, FER, HEKS, SGV, SGV/USAM, SKOS, SVBK,

Travail.Suisse

Artikel 3 E-BüV

Art. 3 Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz (Art. 11 Bst. c, 20 Abs. 2 und 26 Abs. 1 Bst. e BüG) Die Bewerberin oder der Bewerber gefährdet die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für eine Beteiligung, Unterstützung, Förderung oder Anwerbung namentlich in folgenden Bereichen: a. Terrorismus; b. gewalttätiger Extremismus; c. organisierte Kriminalität; oder d. verbotener Nachrichtendienst.