Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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Zu Absatz 1

Gutheissung des Sprachniveaus

3 Kantone (SO, UR, VS) und 4 Organisationen (CP, SGV/USAM, SVBK, Pink Cross) begrüssen, dass auf Bundesebene das Referenzniveau A2 für die schriftliche und B1 für die mündliche Sprachkompetenz verlangt wird.

Für eine Verschärfung des Sprachniveaus

3 Kantone (AR, BL, NW) und 3 Parteien (FDP, JSVP, SVP) fordern das Referenzniveau B1 (anstatt A2) für die schriftliche Sprachkompetenz. Zusätzlich fordern 2 Kantone (AR, NW) und 2 Parteien (FDP, SVP) B2 (anstatt B1) für die mündliche Sprachkompetenz.

Für eine Erleichterung des Sprachniveaus

Der Kanton NE und 3 Organisationen (Binational, camarada, EKM) fordern das Referenzniveau A2 (anstatt B1) für die mündliche Sprachkompetenz. C9FBA fordert das Referenzniveau A1 (anstatt A2) für die schriftliche und A2 (anstatt B1) für die mündliche Sprachkompetenz. Sans-Papiers und Unia fordern, dass vom fide-Sprachenpass auszugehen sei und schriftlich maximal das Referenzniveau A2 für die Einbürgerung verlangt werden könne.

Zu Absatz 2 Buchstabe b

3 Kantone (BE, GR, TI) und die VKM beantragen, die Formulierung von Absatz 2 Buchstabe b sei offener und flexibler zu gestalten; beispielsweise, um den Besuch von drei obligatorischen Schulzeitjahren sowie den anschliessenden Besuch von zwei Jahren Berufsschule anrechnen zu können (BE, VKM).

Der Kanton NE fordert, die obligatorische Schulzeit von fünf Jahren sei ohne Unterbrüche zu absolvieren. 2 Kantone (GR, ZG) beantragen, auf die Voraussetzung, dass die obligatorischen Schulen in der Schweiz absolviert werden müssen, zu verzichten.

Die VKM beantragt, Absatz 2 Buchstabe b sei zu überarbeiten, sodass Kinder im neunten und zehnten Altersjahr keinen Test absolvieren müssen.

Zu Absatz 2 Buchstabe c

3 Kantone (BE, GR, TI) und die VKM beantragen, die Formulierung von Absatz 2 Buchstabe c sei offener und flexibler zu gestalten.

Der Kanton SH und 2 Organisationen (SSV, CSP) schlagen vor, in Absatz 2 Buchstabe c auf die Präzisierung «in der Schweiz» zu verzichten.

Der Kanton NE fordert, die Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe sei erfolgreich zu bestehen.

Der Kanton VD beantragt, Absatz 2 Buchstabe c sei zu präzisieren, weil er im Widerspruch zum erläuternden Bericht stehe.

Zu Absatz 2 Buchstabe d

Der Kanton BS ist der Ansicht, dass Absatz 2 Buchstabe d wenig aussagekräftig sei und dies zu Missdeutungen führen könne, sodass zur besseren Verständigung die detailliertere Formulierung aus dem erläuternden Bericht zu übernehmen sei.

Zu Absatz 3

2 Kantone (BE, VD) und die VKM beantragen eine Formulierung, mit welcher die Kantone frei wären, die zuständige kantonale oder kommunale Behörde zu bestimmen.

Der Kanton AG fordert, dass das SEM eine regelmässig aktualisierte, verbindliche und abschliessende Liste von Anbietenden von Sprachnachweisen, die den Qualitätsstandards entsprechen, zur Verfügung stellen soll. Der Kanton FR beantragt, die genehmigten Anbieter für das Sprachnachweisverfahren seien im Anhang zur Verordnung aufzuführen.