Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

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Verbände/interessierte Kreise:

ASO, AvenirSocial, Binational, camarada, cerebral, CSP, CP, C9FBA, DVLS, EKM, FER, HEKS, humanrights, Integration Handicap, Pink Cross, Sans-Papiers SFH, SGB, SGV,

SGV/USAM, SKOS, SRK, SSV, SVBK, Travail.Suisse, Unia, UNHCR

Artikel 11 E-BüV

Art. 11 Enge Verbundenheit mit der Schweiz

(Art. 21 Abs. 2 Bst. b, 26 Abs. 1 Bst. b und 51 Abs. 1 und 2 BüG)

1Die Bewerberin oder der Bewerber ist mit der Schweiz eng verbunden, wenn sie oder er:

a. sich innert den letzten sechs Jahren vor der Gesuchstellung mindestens dreimal für je mindestens fünf Tage in der Schweiz aufgehalten hat;

b. sich im Alltag mündlich in einer Landessprache verständigen kann;

c. über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz verfügt; und

d. Kontakte zu Schweizerinnen oder Schweizern pflegt.

2Die Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstaben a und d müssen von Referenzpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz bestätigt werden.

3Die zuständige Behörde berücksichtigt bei der Beurteilung von Absatz 1 Buchstabe a die persönlichen Verhältnisse der Bewerberin oder des Bewerbers.

Zustimmung

Kantone:

OW (mit Vorbehalt), ZG (mit Vorbehalt)

Parteien:

Verbände/interessierte Kreise:

ASO (mit Vorbehalt), EKM (mit Vorbehalt), Pink Cross (mit Vorbehalt), Travail.Suisse (mit Vorbehalt), UNHCR (mit Vorbehalt)

Der Kanton OW beantragt, die Aufenthaltszeit in der Schweiz sei erheblich zu erhöhen und unter Buchstabe e sei folgende Formulierung aufzunehmen: «für die Schweiz oder die Region wirtschaftlich von Bedeutung ist.» Der Kanton ZG beantragt, die Formulierung «Kenntnisse» anstatt «Grundkenntnisse» zu verwenden.

Die ASO schlägt vor, dass sich einbürgerungswillige Personen innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Gesuchstellung zweimal in der Schweiz aufgehalten haben müssen.

Die EKM beantragt, Absatz 1 Buchstabe a sei wie folgt zu ändern: «sich innert den letzten zehn Jahren mindestens dreimal in der Schweiz aufgehalten hat.» Travail.Suisse beantragt folgende Anpassung: «Vorbehalten bleiben Situationen, in denen die Bewerberinnen und Bewerber aus gesundheitlichen, finanziellen oder familiären Gründen nicht reisen können.» Pink Cross führt aus, für Ehegatten oder zumindest für solche, die im Ausland leben oder im Ausland gelebt haben, werden weniger strenge Anforderungen an die Integration gestellt (nur enge Verbundenheit mit der Schweiz). Dieselben Anforderungen an die Integration müssten auch für eingetragene Paare gelten. Pink Cross ist der Ansicht, dass Einbürgerungswillige, die im Ausland leben oder gelebt haben, eine Landessprache der Schweiz beherrschen müssen.

Das UNHCR empfiehlt, die besonderen Lebenssituationen sollen auch bei der möglichen Überprüfung des Vertrautseins mit den schweizerischen Lebensverhältnissen in Betracht gezogen werden.

Ablehnung

Kantone:

Parteien:

CVP, JSVP, SVP