Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/160: Entwurf Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz · 46 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht

Ablehnung

Kantone:

NE, VD

Parteien:

Verbände/interessierte Kreise:

Der Kanton NE ist der Ansicht, dass Artikel 12 nutzlos sei, weil er wiederhole, was in Artikel 13 und 18 BüG aufgeführt sei. Der Kanton VD ist der Ansicht, dass Absatz 2 zu keiner Vereinfachung in der Administration beitrage und zu unpräzise formuliert sei.

Keine Bemerkungen

Kantone:

AI, BE, BL, BS, FR, GL, GE, GR, JU, NW, OW, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH

Parteien:

CVP, EVP, FDP, JSVP, SVP

Verbände/interessierte Kreise:

ASO, AvenirSocial, Binational, camarada, cerebral, CSP, CP, C9FBA, DVLS, FER, HEKS, humanrights, Integration Handicap, Pink Cross, Sans-Papiers, SGB, SGV, SGV/USAM,

SKOS, SRK, SVBK, Travail.Suisse, Unia, UNHCR, VKM

Artikel 13 E-BüV

Art. 13 Kantonaler Einbürgerungsentscheid

(Art. 14 Abs. 1 und 2 BüG)

1Vor der Einbürgerung der Bewerberin oder des Bewerbers führt die zuständige kantonale Behörde erneut eine Abfrage im Strafregister-Informationssystem VOSTRA durch.

2Sie prüft zusätzlich erneut die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung, wenn nach Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes die Einbürgerung nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgen kann.

3Läuft die Gültigkeitsfrist der Einbürgerungsbewilligung des Bundes ab und erfüllt die Bewerberin oder der Bewerber die Einbürgerungsvoraussetzungen weiterhin, so kann die zuständige kantonale Behörde beim SEM erneut um eine Einbürgerungsbewilligung nachsuchen.

Zustimmung

Kantone:

AG (mit Vorbehalt), FR (mit Vorbehalt), GE, SG (mit Vorbehalt), TI (mit Vorbehalt)

Parteien:

Verbände/interessierte Kreise:

CSP (mit Vorbehalt), SSV (mit Vorbehalt)

Der Kanton AG beantragt, Absatz 2 so umzuformulieren, dass nur die Sozialhilfeabhängigkeit erneut geprüft werden muss. Eine erneute Überprüfung sämtlicher Voraussetzungen sei unverhältnismässig.

Der Kanton FR beantragt, die Frist von sechs Monaten sei auf zwölf Monate zu erhöhen. Der Kanton GE begrüsst die Abfrage im VOSTRA und die Harmonisierung der Fristen nach Absatz 2. Der Kanton SG macht geltend, die Gemeinden im Kanton SG hätten keinen Zugriff auf VOSTRA. Er fragt sich, ob der Bund den Gemeinden den Zugriff auf VOSTRA ermöglichen wolle.

Der Kanton TI schlägt vor, in Betracht zu ziehen, dass vor der Einbürgerung einer Bewerberin oder eines Bewerbers die zuständige kantonale Stelle (Justizbehörden oder Polizei) nach unerledigten (nicht im VOSTRA eingetragen) Strafdelikten angefragt werden soll.

Die CSP beantragt, Absatz 3 sei wie folgt anzupassen: «so muss die zuständige kantonale Behörde beim SEM.»