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Vernehmlassung 2014/163: Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En) · 8 Seiten

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730.01 Energie

II

1Die Anhänge 1.5 und 1.6 werden gemäss Beilage geändert.

2Diese Verordnung erhält neu den Anhang 2.22 gemäss Beilage.

III

Die Verordnung vom 22. November 20066 über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich wird wie folgt geändert:

Art. 11 Bst. h

Das Bundesamt erhebt Gebühren namentlich für:

h. Aufsichtstätigkeiten betreffend den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds.

Art. 14 Abs. 1 Bst. d

1Das Bundesamt erhebt Gebühren namentlich für:

d. Entscheide im Zusammenhang mit der Transportpflicht für Dritte.

IV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.

… 2015 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

6 SR 730.05